JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 11 / 2006
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | HessKAG, Straßenbeitragssatzung |
| Schlagworte: | Beitragsbemessung, Grundfläche Als Bemessungsfaktor, Straßenbeitrag, Tiefenbegrenzung, Vorteilsgerechte Beitragsbemessung |
| Leitsatz: | Zur Frage der Zulässigkeit einer Tiefenbegrenzung für Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs bei der Bemessung des Straßenbeitrags nach einem grundflächenbezogenen Maßstab. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 463/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, Bauordnung Hessen |
| Schlagworte: | Abstandsfläche, Belichtung, Belüftung, Besonnung, Nachbar, Rücksicht |
| Leitsatz: | Das bundesrechtliche Rücksichtnahmegebot ist hinsichtlich der nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften der Hessischen Bauordnung in der Fassung vom 18. Juni 2002 eingehalten sind. Haften einem Grundstück hinsichtlich seiner Lage, Größe oder seines Zuschnitts besondere Nachteile an, die seine bauliche Ausnutzung erschweren, so hat der Eigentümer dieses Grundstücks keinen Anspruch darauf, dass der Nachbar bei der Gestaltung der Bebauung seines eigenen Grundstücks diese Nachteile - etwa durch Freihaltung größerer Grenzabstände - ausgleicht. Aus dem Rücksichtnahmegebot lässt sich kein Anspruch auf bestimmte Dauer oder "Qualität" der Tagesbelichtung oder eine unveränderte Beibehaltung einer einmal gegebenen Besonnung eines Grundstücks herleiten. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TG 2391/06 | |
| Rechtsgebiete: | HUG 1970, HUG 1974-1995, HVwVfG |
| Schlagworte: | Anpassung, Ausstattungszusage, Berufungsvereinbarung, Haushaltslage, Ungleichbehandlung, Wegfall der Geschäftsgrundlage |
| Leitsatz: | 1. Die im Zivilrecht über § 242 BGB entwickelten allgemeinen Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und deren gesetzliche Ausgestaltung für öffentlich-rechtliche Verträge in § 60 HVwVfG sind auf Berufungsvereinbarungen mit Hochschullehrern gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 6 HVwVfG nicht anwendbar. 2. Ausstattungsvereinbarungen mit Hochschullehrern, die vor dem Inkrafttreten des HHG 1998 geschlossen worden sind, können gemäß § 57 Abs. 3 HUG 1970 bzw. § 53 Satz 1 HUG 1974-1995 unter erleichterten Anforderungen an veränderte Verhältnisse angepasst werden; dabei sind sowohl eine verschlechterte Haushaltslage der Hochschule wie auch eine dadurch bewirkte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Hochschullehrern zu berücksichtigen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 2251/05 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Eigene Rechtsverletzung, Einvernehmen, Ersetzung, Kommunale Planungshoheit, Maßgeblicher Zeitpunkt, Windkraftanlage |
| Leitsatz: | 1. Rechtsschutz gegen die Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB kann die Gemeinde nur erreichen, wenn sie geltend machen kann, durch den Ersetzungsakt gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in eigenen Rechten verletzt zu sein. Dies setzt voraus, dass sie in einem durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Recht, vornehmlich der kommunalen Planungshoheit, verletzt ist. 2. Die Anforderungen an die eigene Rechtsverletzung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO sind bei der Ersetzung des gemeindlichen Einvernnehmens nicht weiter zu fassen als bei der gemeindlichen Anfechtung eines einen Dritten begünstigenden Verwaltungsaktes. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung eines Ersetzungsaktes gemäß § 36 BauGB ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UZ 634/06 | |