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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum10 / 2006 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 10 / 2006



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 UE 1628/06 vom 30.10.2006

Rechtsgebiete:Hess DenkmalschutzG
Schlagworte:Denkmalschutz, Ensembleschutz, Gesamtanlage, Holzfenster, Kunststofffenster, negative Vorbildwirkung
Leitsatz:Entsteht bei der Teilerneuerung von Fenstern eines Gebäudes in einer Gesamtanlage durch eine Mischung von behördlicherseits verlangten neuen mehrflügeligen Holzfenstern sowie von bestandsgeschützten Kunststofffenstern eine ungleichmäßige optische Wirkung, ist diese zeitliche Uneinheitlichkeit denkmalschutzrechtlich eher hinzunehmen als eine von der negativen Vorbildwirkung her für die Gesamtanlage nachteilige Fortsetzung mit einflügeligen Kunststofffenstern.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 UE 1628/06



HESSISCHER-VGH – Urteil, 12 A 2216/05 vom 24.10.2006

Rechtsgebiete:BImSchG, LuftVG, LuftVO, RL 96/82/EG, RL 2003/105/EG
Schlagworte:Abstandsgebot, Berücksichtigungsgebot, Flugrouten, Flugverfahren, Luftsperrgebiete, Seveso II- RL, Störfallanlagen, Störfallrisiken, Verkehrswege
Leitsatz:1. Flugverfahren (bzw. Flugrouten) stellen keine Verkehrswege im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 2 Seveso II-RL dar. Bei der Ausweisung von Flugverfahren handelt es sich auch nicht um eine Politik der Flächenausweisung oder Flächennutzung oder eine sonstige einschlägige Politik im Sinne des Art. 12 Seveso II-RL.

2. Art. 12 Seveso II-RL will bestimmte öffentlich genutzte Gebiete in der Nachbarschaft einer Störfallanlage vor den Folgen eines eventuellen Störfalles schützen, aber nicht den Betreibern von Störfallanlagen ein Abwehrrecht gegenüber Nutzungen der Nachbarschaft der Anlage einräumen.

3. Mit der einschränkenden Formulierung, dass zwischen einer Störfallanlage einerseits und einem wichtigen Verkehrsweg andererseits ein angemessener Abstand "so weit wie möglich" einzuhalten ist, räumt Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 2 Seveso II-RL dem Planungsträger einen Gestaltungsspielraum ein, der es zulässt und gebietet, auch andere Belange als Sicherheitsrisiken, insbesondere Lärmschutzbelange, in die abwägende Entscheidung über die Planung eines Verkehrsweges einzustellen.

4. Das Luftfahrt-Bundesamt hat bei der Ausweisung von Flugverfahren grundsätzlich auch das Risiko des Eintritts eines absturzbedingten Störfalles zu berücksichtigen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 12 A 2216/05

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 TG 2317/06 vom 23.10.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, GG, RL 2003/86 EG, RL 2004/38 EG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ehegatte, Gleichbehandlung, Inländerdiskriminierung
Leitsatz:Es stellt keine Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG dar, dass die ausländischen Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vom Ausland aus verfolgen müssen, wenn sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG nicht erfüllen, während für die Ehegatten von Unionsbürgern, die sich in einem anderen Mitgliedsstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit aufhalten, und für Ehegatten von Drittstaatsangehörigen nach den Richtlinien 2003/86 EG und 2004/38 EG entsprechende einschränkende Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht zulässig sind.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 TG 2317/06


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