JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 07 / 2006
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Rechtsanwalt, Rechtsmittelbegründungsschrift, Verschulden, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
| Leitsatz: | Die Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung der fristgebundenen Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriften erstreckt sich auch darauf, ob sie an das richtige Gericht adressiert sind. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 1526/06 | |
| Rechtsgebiete: | EG-Vertrag, GG, HSOG, SpW/LottoG, StGB |
| Schlagworte: | Berufsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Sportwettmonopol, Vermittlung |
| Leitsatz: | Das in Hessen durch § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Spw/LottoG normierte staatliche Sportwettenmonopol ist in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nicht mit Art. 12 Abs. 1 GG und mit der durch Art. 43 und 49 des EG-Vertrages verbürgten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit von im EU-Ausland konzessionierten privaten Veranstaltern von Sportwetten vereinbar (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, 1261 ff. bezüglich des bayerischen Staatslotteriegesetzes). Innerhalb der von dem Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 eingeräumten Übergangsfrist bis 31. Dezember 2007 darf auch in Hessen das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht von den zuständigen hessischen Behörden erlaubt werden, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden. Die von dem Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 aufgestellten Anforderungen an die Herstellung eines Mindestmaßes an Konsistenz zwischen den Zielen des staatlichen Sportwettmonopols und seiner tatsächlichen Handhabung sind auf Grund der durch die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen durchgeführten bzw. veranlassten Maßnahmen zur Ausrichtung der Werbung und des Vertriebs für die staatliche Oddset-Wette an die Erfordernisse der Begrenzung problematischen Spielverhaltens, der Bekämpfung der Wettsucht und der Suchtprävention erfüllt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 TG 1465/06 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, HVwKostG, Zuständigkeitsverordnung vom 20. Februar 2001 |
| Schlagworte: | Arzneimittelrechtliche Überprüfung, Inspektion, Kosten, Team |
| Leitsatz: | Das Regierungspräsidium Darmstadt darf sich im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens bezüglich der Bemessung der Gebühr für eine arzneimittelrechtliche Überprüfung nach § 64 Abs. 3 Satz 2 AMG daran orientieren, dass Inspektionen im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Überprüfung nach Abschnitt 3.3.1 der "Verfahrensanweisung zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Inspektionen im Bereich GMP" der Zentrale der Länder für Gesundheitsschutz grundsätzlich im Team durchzuführen sind. Im Regelfall darf deshalb der Personalaufwand für mindestens zwei Inspektorinnen oder Inspektoren in Ansatz gebracht werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 UE 771/06 | |
| Rechtsgebiete: | AuslZustVO, BeschVerfV, HKO, VwGO |
| Schlagworte: | Ausländerbehörde, Beiladung, Bezirksordnungsbehörde, Bundesagentur Für Arbeit, Duldung, Zuständigkeit |
| Leitsatz: | Begehren geduldete Ausländer eine Beschäftigungserlaubnis ist in Hessen die nach § 1 AuslZustVO zuständige Ausländerbehörde der richtige Beklagte, nicht das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium als Bezirksordnungsbehörde. Die Bundesagentur für Arbeit ist notwendig beizuladen |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 TG 1114/06 | |