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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum04 / 2006 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 04 / 2006



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 1567/05 vom 26.04.2006

Rechtsgebiete:HVwKostG, VersG, VwKostO-MdI
Schlagworte:Auflage, Festsetzung, Gefahrenprognose, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Unmittelbare Gefahr, Versammlung, Verwaltungsgebühr
Leitsatz:Werden mit schriftlichen Festsetzungen zum Ablauf einer angemeldeten Versammlung /Demonstration nur die Modalitäten im Hinblick auf abstrakte Gefahrentatbestände festgelegt, so handelt es sich nicht um "Auflagen" im eigentlichen Sinne, die nach der Gebührenziffer 472 des Kostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Ministeriums des Innern und für Sport die Erhebung einer Verwaltungsgebühr rechtfertigen können.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1567/05



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 UZ 2822/05 vom 26.04.2006

Rechtsgebiete:BGB, KWG, VwGO
Schlagworte:Abfindung, Abwickler, Abwicklungsanordnung, Auszahlung, Erledigung, Verfahrensmangel
Leitsatz:1. Eine Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 KWG begründet eine öffentlich-rechtliche Rückzahlungsverpflichtung, die nicht vertraglich beseitigt werden kann.

2 . Ist ein Abwickler bestellt worden, obliegt allein diesem die Abwicklung durch Auszahlung der eingezahlten Gelder der Anleger. Eine anderweitige Abfindung der Anleger durch das Unternehmen mittels Umschichtung von Gesellschaftsbeteiligungen greift unzulässigerweise in die Befugnisse des Abwicklers ein und führt nicht zur Erfüllung der Abwicklungsanordnung.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 UZ 2822/05

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 TG 677/06 vom 24.04.2006

Rechtsgebiete:TierSchG
Schlagworte:Haltung, Leiden, Rind
Leitsatz:Die Belassung von Rindern auf einem häufig verschlammten, morastigen Gelände ohne zureichenden Witterungsschutz und ohne ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser ist als solche geeignet, den Tieren erhebliche Leiden zuzufügen. Für die Anordnung eines Haltungs- und Betreuungsverbots gegen den Tierhalter nach § 16 a Nr. 3 TierSchG bedarf es folglich unter diesen Umständen keiner Feststellung, dass die Gesundheit der Tiere durch die Haltungsbedingungen bereits Schaden genommen hat.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 TG 677/06

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 UZ 1058/05 vom 12.04.2006

Rechtsgebiete:StAG
Schlagworte:Aushändigung, Einbürgerung, Einbürgerungsurkunde
Leitsatz:Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist ein förmlicher rechtsbegründender Übergabeakt unter Mitwirkung der Behörde. Die Übergabe einer Einbürgerungsurkunde an den Einbürgerungsbewerber in einem verschlossenen Umschlag zur Mitnahme an die zuständige Stelle seines Wohnortes als Bote in eigener Sache stellt keine Aushändigung dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 UZ 1058/05


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