JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 03 / 2006
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Duldungsbescheinigung, Effektiver Rechtsschutz, Ermessen, Verteilung, Vorwegnahme Der Hauptsache, Weiterleitung |
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch auf Aushändigung der gemäß § 60 Abs. 4 AufenthG vorgeschriebenen Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung kann - soweit von der Ausländerbehörde tatsächlich keine Abschiebung beabsichtigt ist - auch im Wege der einstweiligen Anordnung durchgesetzt werden, da es sich nicht um eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache handelt. Es ist für den betroffenen Ausländer nicht zumutbar, auf das Hauptsacheverfahren verwiesen zu werden, wenn er trotz Bestehens eines Anspruchs auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 60 a Abs. 4 AufenthG diese nicht erhält und in der Zwischenzeit damit rechnen muss, anlässlich polizeilicher Kontrollen - wenn auch kurzfristig - inhaftiert zu werden und im Falle eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG keinen Nachweis darüber führen zu können, dass die Abschiebung tatsächlich ausgesetzt ist. 2. Die Entscheidung über die Weiterleitung eines unerlaubt eingereisten Ausländers steht gemäß § 15 a Abs. 2 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde, bei der sich der Ausländer erstmals meldet oder in deren Zuständigkeitsbereich er aufgegriffen wird. Im Rahmen der anzustellenden Ermessenserwägungen sind die Interessen des betroffenen Ausländers, aber auch die eines effektiven Verwaltungsablaufs abzuwägen. In den Fällen des § 15 a Abs. 1 Satz 6 AufenthG ist ein Ermessen der Behörde nicht eröffnet, in diesem Fall ist die Weiterleitung ausgeschlossen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 TG 556/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, HBG, HLVO |
| Schlagworte: | Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe |
| Leitsatz: | 1. Die Delegation der Ernennungszuständigkeit gemäß § 12 HBG erfordert, dass der Wille zur Delegation in eindeutiger und nachvollziehbarer Weise zum Ausdruck kommt. Allgemeine Aufgabenzuweisungen in Personalangelegenheiten im Geschäftsverteilungsplan der Behörde erfüllen diese Voraussetzung regelmäßig nicht. 2. Die Ernennungszuständigkeit gemäß § 12 HBG umfasst als einheitliche Sachentscheidung auch die Zuständigkeit für die vorgelagerte Auswahlentscheidung unter den Bewerbern um einen höherwertigen Dienstposten, wenn auf diesem Dienstposten eine Beförderungseignung nachgewiesen werden kann und nach erfolgreicher Bewährung auch eine Beförderung tatsächlich in Betracht kommt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - HessVGRspr. 1993, 29). 3. Ein Verstoß gegen die Ernennungszuständigkeit gemäß § 12 HBG ist im Verwaltungsstreitverfahren nicht mehr behebbar (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 - NVwZ-RR 1996, 339). 4. Hat der Dienstherr Beurteilungsrichtlinien erlassen, so genügt es den Anforderungen an einen aktualisierenden Leistungs- und Eignungsvergleich regelmäßig nicht, wenn er von den in den Richtlinien vorgesehenen Beurteilungsmöglichkeiten einer Bestätigungs- oder Kurzbeurteilung keinen Gebrauch macht und sich lediglich so nicht vorgesehener, in freier Form erstellter Leistungsbewertungen bedient. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UE 981/05 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Abschiebungsverbot, Edp, einfaches Mitglied, Eplf-Dp, Eritrea, Exilpolitik, Flüchtlingsanerkennung, Pfdj |
| Leitsatz: | Der eritreische Staat registriert jedwede exilpolitische Tätigkeiten auch einfacher Mitglieder der EDP (vormals EPLF-DP) im Bundesgebiet. Einfache Mitglieder der EDP, die im Bundesgebiet - wenn auch nur in untergeordneter Weise - für diese Partei tätig sind, haben im Falle der Rückkehr nach Eritrea mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 UE 705/05.A | |
| Rechtsgebiete: | GG, HRG, Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999, VwGO |
| Schlagworte: | Auswahlkriterium, Durchschnittsnote, Staatsvertrag, Studienplatz, Studienzugangsberechtigung, Studienzulassung, Studium, Vergabe, Wartezeit, Zulassung |
| Leitsatz: | Die Studienplätze einer Hochschule in einem bestimmten Studiengang, der in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen ist, werden nicht allein nach dem Kriterium der Qualifikation vergeben. Vielmehr werden im Rahmen von Vorabquoten bis zu zwei Zehntel der Studienplätze bestimmten Bewerberinnen und Bewerbern unabhängig von der Qualifikation vorbehalten. Von den verbleibenden Studienplätzen werden 20 vom 100 nach dem Grad der Qualifikation für den gewählten Studiengang durch die Zentralstelle vergeben. Ebenfalls durch die Zentralstelle werden 20 vom 100 unter Berücksichtigung der Wartezeit vergeben. Nur die dann noch verbleibenden Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens zugeteilt. Die Hochschule darf deshalb diese Auswahlentscheidung ausschließlich nach dem Grad der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung treffen, wenn sie keine anderslautende Regelung getroffen hat. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 MM 3780/05.W5 | |