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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum02 / 2006 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 02 / 2006



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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 UZ 2632/05 vom 02.02.2006

Rechtsgebiete:HSchG
Schlagworte:Bindungswirkung, Dauerverwaltungsakt, Förderschule, sonderpädagogischer Förderbedarf
Leitsatz:1. Der Verwaltungsakt, der sonderpädagogischen Förderbedarf feststellt, ist Dauerverwaltungsakt.

2. Solange der Verwaltungsakt, der sonderpädagogischen Förderbedarf feststellt, wirksam ist und soweit die in ihm getroffene feststellende Regelung reicht, hat das Staatliche Schulamt diese Regelung seinen weiteren Entscheidungen zu Grunde zu legen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 UZ 2632/05




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