JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 02 / 2006
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| Rechtsgebiete: | HSchG |
| Schlagworte: | Bindungswirkung, Dauerverwaltungsakt, Förderschule, sonderpädagogischer Förderbedarf |
| Leitsatz: | 1. Der Verwaltungsakt, der sonderpädagogischen Förderbedarf feststellt, ist Dauerverwaltungsakt. 2. Solange der Verwaltungsakt, der sonderpädagogischen Förderbedarf feststellt, wirksam ist und soweit die in ihm getroffene feststellende Regelung reicht, hat das Staatliche Schulamt diese Regelung seinen weiteren Entscheidungen zu Grunde zu legen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 UZ 2632/05 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 02 / 2006 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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