JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 12 / 2005
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, SpielAppStS d Stadt Kassel, 1.ÄndS v 15.12.1997 |
| Schlagworte: | Spielapparatesteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Zählwerk, Überlegungsfrist |
| Leitsatz: | Ab 01.01.1997 waren die Kommunen gehalten zu überprüfen, ob in ihrem Gebiet der sogenannte "Stückzahlmaßstab" bei der Bemessung der Spielapparatesteuer noch den Anforderungen des Art. 3 GG genügte. Eine Überlegungsfrist stand ihnen nicht zu. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2812/05 | |
| Rechtsgebiete: | GWB, HessVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Akteneinsichtsgesuch, Anordnungsanspruch, Begründung, Investorenauswahlverfahren, Rechtsweg, unselbständige Verfahrenshandlung, Wettbewerbsbeschränkungen, öffentlich rechtliche Bindung |
| Leitsatz: | Ist ein Investorenauswahlverfahren darauf ausgerichtet, einen Erwerber für das bzw. die Treuhandgrundstücke auszuwählen, der einen wirtschaftlich günstigen Preis für das/die Grundstücke bietet und dessen Bauabsichten den städtebaulichen Gestaltungsvorstellungen entsprechen, finden die vergaberechtlichen Vorschriften des GWB keine Anwendung. Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, nach ständiger Rechtsprechung nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird. Werden in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich durch eine von der Gebietskörperschaft eingeschaltete Treuhänderin Grundstücke veräußert, unterliegt die Tätigkeit der Treuhänderin zumindest insoweit den Vorgaben öffentlich-rechtlicher Normen, als sie gemäß § 167 Abs. 3 i.V.m. § 169 Abs. 5 bis 8 BauGB verpflichtet ist, nur unter Beachtung der besonderen städtebauentwicklungsrechtlichen Vorschriften, die von ihr treuhänderisch verwalteten Grundstücke zu veräußern. Der Streit um eine Vergabeentscheidung hinsichtlich eines gemeindlichen Grundstücks stellt trotz der privatrechtlichen Abwicklung zumindest dann eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 VwGO dar, wenn die vergebende Stelle - sei es die Gebietskörperschaft selbst oder sei es ein von ihr eingesetzter Treuhänder - hinsichtlich der Vergabeentscheidung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben in seiner Entscheidung gebunden ist. Sowohl der isoliert geltend gemachte Akteneinsichtsanspruch sowie der Anspruch auf Vorlage einer Begründung einer ablehnenden Verwaltungsentscheidung zielen auf unselbständige Verfahrenshandlungen, die gemäß § 44 a VwGO nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 TG 3035/05 | |
| Rechtsgebiete: | FeV, Richtlinie 91/439 |
| Schlagworte: | Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Inland Gebrauch zu machen, Alkoholproblematik, EU-Führerschein, gegenseitige Anerkennung |
| Leitsatz: | 1) Die abschließende Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten der EU auf Grund von Art. 8 Abs. 2 und 4 der Führerschein-Richtlinie befugt sind, einem im EU-Ausland ausgestellten Führerschein die Anerkennung zu versagen, muss auch unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 29. April 2004 (- C - 476/01, NJW 2004, 1725 ff) in einem erneuten Vorlageverfahren erfolgen (Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. November 2005 - 16 B 736/05 -). 2) Die bisherige Rechtsprechung des EuGH kann angesichts des Verkehrsgefährdungspotenzials von Personen, bei denen eine schwerwiegende Alkoholproblematik bestand und möglicherweise weiterhin besteht, nur solche Sachverhalte betreffen, die in ihrem tatsächlichen Verlauf im Zeitpunkt der Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland bereits abgeschlossen waren, also nicht als Fahreignungsmangel über diesen Zeitpunkt hinaus bis in die Gegenwart fortwirken (Anschluss an Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 12 ME 288/05 -). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 2 TG 2511/05 | |
| Rechtsgebiete: | AbfKlärV, Gebührenstelle 667 Kostenverzeichnis der VwKostO-MULV, HVwKostG |
| Schlagworte: | Amtshandlung, Gebühr für "Entgegennahme und Erfassung", Klärschlammvo, Lieferscheinverfahren, Voranzeigen |
| Leitsatz: | Der in der Gebührenstelle 667 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 16.12.2003 als Gebührentatbestand bezeichnete Vorgang der "Entgegennahme und Erfassung von Voranzeigen" nach § 7 der KlärschlammVO weist als solcher nicht die Merkmale einer Amtshandlung auf, an die gem. § 1 HVwKostG die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) geknüpft werden kann. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 N 3851/04 | |