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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum11 / 2005 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 11 / 2005



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 UZ 182/05 vom 30.11.2005

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Beweislast, dienstliches Interesse, Fürsorgepflicht, Ruhegehalt, Rückernennung
Leitsatz:Die Versorgung aus einem früheren höheren Amt nach § 5 Abs. 5 Satz 1 BeamtVG kommt nur in Betracht, wenn die Rückernennung nicht allein im privaten Interesse des Beamten, sondern erkennbar zumindest auch im Interesse des Dienstherrn erfolgt ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UZ 182/05



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 UZ 153/05.A vom 28.11.2005

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG
Schlagworte:Abschiebungshindernis, Bevölkerungsgruppe, Kosovo, posttraumatische Belastungsstörung
Leitsatz:Der Personenkreis der bürgerkriegsbedingt unter einer posttraumatischen Belastungsstörung Leidenden aus dem Kosovo stellt keine Bevölkerungsgruppe im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG (jetzt: § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG) dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 UZ 153/05.A

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 Q 2684/05 vom 28.11.2005

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Anhörungsrüge, vorläufiger Rechtsschutz
Leitsatz:Eine einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer - rechtskräftigen - Entscheidung oder sonstige vorläufige Regelungen zur Sicherung der Rechte des Antragstellers nach §§ 152a Abs. 6, 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO kommen grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird und ohne eine solche vorläufige Regelung der Antragsteller unzumutbar belastet würde.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 Q 2684/05

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 TG 2774/05 vom 28.11.2005

Rechtsgebiete:BauNVO, Bauordnung Hessen
Schlagworte:Abstandsflächenrecht, einstweiliger Rechtsschutz, Genehmigungsverfahren, Nachbarschutz, Prüfungsumfang, Vereinfachtes
Leitsatz:Die Einhaltung des gemäß § 6 HBO dem Bauordnungsrecht zugeordneten Abstandsflächenrechts ist nach den Regelungen der §§ 57, 63 und 64 HBO ohne Stellung eines entsprechenden Abweichungsantrags nicht Prüfprogramm einer Baugenehmigung, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilt wird.

Eine Baugenehmigung kann nicht aus Gründen, die nicht zu ihrem Prüfgegenstand gehören, rechtswidrig sein (anderer Auffassung Hess. VGH, Beschluss vom 17. September 2004 - 4 TG 2610/04 -).

Macht der Nachbar geltend, dass nachbarschützende bauordnungsrechtliche Vorschriften - die im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht geprüft werden - verletzt werden, so kommt eine Rechtsverletzung nur durch das Vorhaben selbst, nicht jedoch durch die - bauordnungsrechtliche Fragen ausklammernde - Genehmigung in Betracht (so auch BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1997 - 4 B 244/96 - in juris).

Rechtsschutz kann nur mit einem Antrag auf Verpflichtung zum bauaufsichtlichen Einschreiten gegen das Vorhaben selbst begehrt werden, der im Eilverfahren gemäß § 123 VwGO durchzusetzen ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 TG 2774/05


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