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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum06 / 2005 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 06 / 2005



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 3736/04 vom 29.06.2005

Rechtsgebiete:HBKG
Schlagworte:Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehren, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Überdimensionierung des Feuerwehreinsatzes, übermäßige Kostenbelastung
Leitsatz:Erweist sich ein Feuerwehreinsatz nach den Gegebenheiten "vor Ort" als offensichtlich überdimensioniert, so kann, auch wenn die Rechtmäßigkeit der Einsatzentscheidung davon unberührt bleibt, bei der Geltendmachung der Kosten gem. § 61 Abs. 3 Hess. Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) eine Reduzierung der tatsächlich entstandenen Kosten geboten sein.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 3736/04



HESSISCHER-VGH – Urteil, 12 A 3/05 vom 28.06.2005

Rechtsgebiete:HForstG, LuftVG, BauGB, HLPG, HVwVfG, LuftVZO, BWaldG, HENatG, BGB, ROG, ROV
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 12 A 3/05

HESSISCHER-VGH – Urteil, 12 A 8/05 vom 28.06.2005

Rechtsgebiete:HForstG vom 10.09.2002, HENatG vom 16.04.1996, HLPG vom 06.09.2002, LuftVG vom 27.03.1999, LuftVG vom 27.03.1999, Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 - FFH-RL -
Schlagworte:Bannwald, Ffh-Gebiet, Gebietsabgrenzung, Gemeldetes Ffh-Gebiet, Potenzielles Ffh-Gebiet, Regionalplan, Vogelschutzgebiet, Zielabweichungszulassung
Leitsatz:1. Für Gebiete, die von den nationalen Stellen an die Kommission gemeldet, die aber noch nicht in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie aufgenommen worden sind, gilt auch nach dem Urteil des EuGH vom 13.01.2005 (C-117/03 - Timavo-Mündung bei Monfalcone -) kein striktes Verschlechterungsverbot in dem Sinne, dass Projekte, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele führen können, generell unzulässig sind und auch nicht im Wege einer Ausnahmeentscheidung nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-Richtlinie zugelassen werden können. Das Schutzregime, das nach dem oben zitierten Urteil für gemeldete FFH-Gebiete gilt, ist jedenfalls dann gewahrt, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmeentscheidung nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-Richtlinie (§ 20d HENatG) vorliegen.

2. Ein luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluss ersetzt kraft seiner Konzentrationswirkung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG) sowohl die Entscheidung über die Aufhebung der Erklärung zu Bannwald (§ 22 Abs. 2 Satz 3 HForstG) als auch die Entscheidung über die Zulassung einer Abweichung von einer Zielfestlegung des Regionalplans (§ 12 HLPG).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 12 A 8/05

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 Q 7/05 vom 28.06.2005



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