JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 03 / 2005
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | GG, LBG, VwGO |
| Schlagworte: | Anhörung, Gemeinde, Gemeindliche Belange, Nutzung, Planungsentscheidung, Stilllegung, Truppenübungsplatz |
| Leitsatz: | 1. Die Einstellung der Nutzung eines Truppenübungsplatzes kann durch eine Verpflichtungsklage auf Erlass einer Anordnung der Stilllegung der Anlage gemäß § 20 Abs. 2 BImSchG oder der Untersagung des Betriebs der Anlage gemäß § 25 Abs. 2 BImSchG verfolgt werden. Eine auf dieses Klagebegehren gerichtete allgemeine Unterlassungsklage ist daneben nicht statthaft. 2. Die Entscheidung des Bundes, einen Truppenübungsplatz zu übernehmen und fortzuführen, ist unter Einbeziehung und Abwägung der Belange der von dieser Entscheidung in ihrer durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Planungshoheit betroffenen Gemeinden zu treffen. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Entscheidung mit planerischen Elementen, die eine Anhörung der betroffenen Gemeinden voraussetzt. Dafür ist eine mittelbare Anhörung über die Landesregierung des betroffenen Bundeslandes ausreichend. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 166/04 | |
| Rechtsgebiete: | BewG, GrStG |
| Schlagworte: | Büro, Fortschreibungszeitpunkt, Grundsteuererlass, Hauptfeststellung, Leerstand, Mietermarkt, Neuveranlagung, Vertreten müssen, allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse, tatsächliche Verhältnisse |
| Leitsatz: | Führt ein die Nachfrage übersteigendes Angebot an gewerblich vermieteten Büroräumen zu verlängerten Leerstandszeiten, rechtfertigt dies keinen Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 GrStG. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 3009/02 | |
| Rechtsgebiete: | AGInsO, GG, InsO, VwGO, ZSG |
| Schlagworte: | Anspruch, Beiladung, Beratungshilfe, geeignete Stelle, Haushalt, Haushaltsplan, Insolvenzverfahren, Rechnungsjahr, Schuldnerberatungsstelle, Streichung, Subvention, Vertrautenschutz |
| Leitsatz: | Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung kann weder aus § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung noch aus dem Grundgesetz einen Anspruch auf finanzielle Förderung durch das Land Hessen herleiten. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 2352/04 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 03 / 2005 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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