JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 02 / 2005
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Ausweisungsgrund, Ermessen, Familiennachzug zu Deutschen, familiäre Lebensgemeinschaft, Nichtsorgeberechtigter Elternteil |
| Leitsatz: | Im Unterschied zur Rechtslage nach dem AuslG steht auf der Grundlage des Aufenthaltsgesetzes seit dem 1. Januar 2005 die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an den nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen Deutschen bei Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft auch dann im Ermessen der Ausländerbehörde, wenn ein Ausweisungsgrund vorliegt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 215/05 | |
| Rechtsgebiete: | HundeVO |
| Schlagworte: | Ermessen, Maulkorbzwang, räumliche Einschränkung |
| Leitsatz: | Die Ermächtigung nach § 9 Abs. 3 HundeVO begrenzt die Anordnung zum Tragen eines Maulkorbs, anders als § 9 Abs. 1 HundeVO für den Leinenzwang, nicht auf die Wohnung oder das befriedete Besitztum der Halterin oder des Halters. Der Verordnungsgeber überlässt es vielmehr der zuständigen Behörde, im Rahmen des ihr durch § 9 Abs. 3 HundeVO eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darüber zu befinden, ob sie den Maulkorbzwang auf den in § 9 Abs. 1 HundeVO umschriebenen Bereich begrenzen oder im Interesse von Personen, die die Wohnung oder das befriedete Besitztum der Halterin oder des Halters betreten, ohne räumliche Einschränkungen erlassen möchte. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 TG 3519/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | einstweiliger Rechtsschutz, Klageverfahren, rechtliches Gehör, Urteilsgrundlage, Überraschungsurteil, Überzeugung |
| Leitsatz: | Die Annahme eines Verfahrensbeteiligten, das Verwaltungsgericht werde den Streitstoff im Klageverfahren genauso bewerten wie im vorangegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist angesichts der Unterschiede zwischen beiden Verfahrensarten nicht gerechtfertigt. Ein das rechtliche Gehör verletztendes Überraschungsurteil lässt sich allein aus der unterschiedlichen Bewertung des Streitstoffs nicht herleiten. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 UZ 2010/03.A | |
| Rechtsgebiete: | HBG, HessVwVfG |
| Schlagworte: | Beteiligung, Dienstunfähigkeit, Dienstvorgesetzter, Feststellung, vereinfacht, Verfahrensfehler, Zurruhesetzung |
| Leitsatz: | Ein vereinfachtes Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach § 52 Abs. 1 HBG leidet nicht an einem besonders schwerwiegenden Verfahrensfehler, wenn der unmittelbare Dienstvorgesetzte am Verfahren beteiligt war, aber keine aktenkundige Feststellung zur Dienstfähigkeit des Beamten getroffen hat. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UE 1357/04 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 02 / 2005 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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