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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum11 / 2004 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 11 / 2004



Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 2 A 1666/02 vom 30.11.2004

Rechtsgebiete:BNatSchG, LuftVG
Schlagworte:Abwägung, Ausgleich, Eingriffsregelung, Ermittlungstiefe, Planfeststellung, Vereinsklage, anerkannter Naturschutzverein, besonderer Artenschutz, naturschutzrechtliche Befreiung, potenzielles FFH-Gebiet
Leitsatz:Das Vorkommen der im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten - nicht prioritären - Fischart Cottus gobio (Groppe/Mühlkoppe) sowie von Larven der nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützten heimischen Libellenart Cordulegaster boltoni (Zweigestreifte Quelljungfer) in einem Bachabschnitt, der für die Verlängerung der vorhandenen Start-/Landebahn in Anspruch genommen werden muss, steht dem Ausbau des Verkehrslandeplatzes Egelsbach mit verkehrs-, wirtschafts- und arbeitsmarkpolitischer Zielsetzung nicht entgegen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 A 1666/02



HESSISCHER-VGH – Urteil, 12 A 1496/04 vom 25.11.2004

Rechtsgebiete:HVwVfG
Schlagworte:Austauschvertrag, Koppelungsverbot, Schriftform, öffentlich-rechtlicher Vertrag
Leitsatz:1. Verpflichtet sich ein Flughafenbetreiber in einer schriftlichen Erklärung gegenüber einer Gemeinde, auf Dauer bauliche Maßnahmen in einem bestimmten Teil des Gemeindegebiets zu unterlassen, um dadurch die erforderlichen Genehmigungen unter einvernehmlicher Mitwirkung der Gemeinde zu erlangen, kann darin das Angebot zum Abschluss eines sogenannten "hinkenden Austauschvertrages" liegen.

2. Die nach § 57 HVwVfG gebotene Schriftform kann bei einem derartigen Vertrag auch dann gewahrt sein, wenn die Unterzeichnung der Parteien nicht auf derselben Urkunde erfolgt. Das schriftliche Angebot muss aber unmissverständlich schriftlich angenommen werden.

3. Ein solcher Vertrag ist nach §§ 59 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. 56 Abs. 2 HVwVfG nichtig, wenn dem Flughafenbetreiber ein Rechtsanspruch auf Erteilung der erforderlichen Genehmigungen zugestanden hat.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 12 A 1496/04

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 317/03 vom 24.11.2004

Rechtsgebiete:BVerfGG, GG, TierSchG
Schlagworte:Ausnahmegenehmigung, Bindungswirkung, Islam, Religionsgemeinschaft, Schächten, Tierschutz, zwingende Vorschriften
Leitsatz:1. Die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - ist nach der Einbeziehung der "Tiere" in Art. 20a Grundgesetz im Hinblick auf die Auslegung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz entfallen.

2. § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist unter Beachtung des von dem Gesetzgeber mit dieser Regelung verfolgten Zwecks und der rechtlichen Bedeutung der Einbeziehung der "Tiere" in Art. 20a GG auszulegen. Dabei liegt es nicht in der Kompetenz der Rechtsprechung, sondern des Gesetzgebers, den Anwendungsbereich des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG grundlegend zu verändern.

3. Eine "Religionsgemeinschaft" im Sinne des Art. 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist eine religiöse Gruppe, die belegbar durch gemeinsame, als verbindlich angesehene Glaubensüberzeugungen verbunden ist. Dies ist für die Gruppe der Muslime innerhalb des Islam, die das Verbot des Verzehrs von Fleisch nicht geschächteter Tiere als für sie verbindliche Vorschrift beurteilen, grundsätzlich zu bejahen. Dem steht nicht entgegen, dass es innerhalb des Islam auch Glaubensrichtungen gibt, die diese Überzeugung nicht teilen.

4. Das Vorliegen "zwingender Vorschriften" im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG setzt den Nachweis voraus, dass die Religionsgemeinschaft das Verbot des Genusses von Fleisch nicht geschächteter Tiere aus einer religiösen Vorschrift herleitet, dieses Verbot für sich als verbindlich beurteilt und tatsächlich praktiziert.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 317/03

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TJ 3282/04 vom 23.11.2004

Rechtsgebiete:HessVwVfG, VwGO
Schlagworte:Beschwerdeausschluss, Beschwerdewert, Entscheidung im gerichtlichen Verfahren, Klageverfahren, Kostenfestsetzung, Kostenstreit, Rechtsgrundlage, Zuziehung eines Bevollmächtigten, abgabenrechtliches Vorverfahren
Leitsatz:1) Die Beschwerde gegen den Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO unterliegt dem Beschwerdeausschluss des § 146 Abs. 3 VwGO.

2) Rechtsgrundlage für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das kommunalabgabenrechtliche Vorverfahren ist allein § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, wenn sie im Klageverfahren gegen den Ausgangs- und Widerspruchsbescheid ergeht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TJ 3282/04


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