JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 09 / 2004
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| Rechtsgebiete: | AsylbLG, BSHG |
| Schlagworte: | Familienangehöriger, Kernfamilie, Leistungsberechtigter, Onkel, Verwandter |
| Leitsatz: | Unter "Familienangehörigen" i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG sind nicht nur die Mitglieder der "Kernfamilie" (Ehegatten, Eltern und minderjährige Kinder) zu verstehen, sondern auch die Verwandten des Leistungsberechtigten Onkel und Tante. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UE 600/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Einstweilige Anordnung, Rechtsschutzbedürfnis, Sachentscheidungsvoraussetzung, Stiftung, Vertretungsbescheinigung, Vollziehung, Vollziehungsfrist |
| Leitsatz: | Die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO gilt gemäß § 123 Abs. 3 VwGO auch für die Vollziehung einstweiliger Anordnungen. Sie beginnt mit der Zustellung des Arrestbefehls bzw. der einstweiligen Anordnung, nicht aber erst dann, wenn für den Vollstreckungsgläubiger zu erkennen ist, dass die unterlegene Behörde der einstweiligen Anordnung nicht nachkommen wird. Hat der Vollstreckungsgläubiger die Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO ungenutzt verstreichen lassen, so ist die vom Verwaltungsgericht erlassene einstweilige Anordnung auf die Beschwerde des Vollstreckungsschuldners vom Beschwerdegericht aufzuheben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist wegen zwischenzeitlichen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses abzulehnen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 TG 1498/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVG |
| Schlagworte: | Beugemittel, Mahnung, Unterlassungsgebot, Unterlassungsverfügung, Verstoß, Verwaltungsakt, Verwaltungsvollstreckung, Vollzug, Wiederholungsgefahr, Zwangsgeld, Zwangsgeldfestsetzung, Zwangsvollstreckung, Zweckerreichung |
| Leitsatz: | 1. Bei der Durchsetzung von Unterlassungspflichten im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung ist der Zweck des Vollzugs dann erreicht, wenn eine Wiederholungsgefahr nicht mehr besteht. 2. Ein von der Verwaltungsbehörde festgesetztes Zwangsgeld, mit dem der Pflichtige angehalten werden soll, eine Handlung zu unterlassen, darf jedenfalls dann nicht mehr festgesetzt oder beigetrieben werden, wenn ein weiterer Verstoß nicht zu erwarten ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 1549/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FlurbG, HessNachbarrechtsG |
| Schlagworte: | Abfluss, Ausbauklage, Feldweg, Kanalanschluss, Oberflächenwasser |
| Leitsatz: | Bei einem Fahrweg zur Erschließung der Feldflur, bei dem nur für wenige Wohngrundstücke ein Benutzungsrecht mit Kraftfahrzeugen eingeräumt worden ist, besteht zur Ableitung von Oberflächenwasser kein Nachbaranspruch auf einen Kanalanschluss mit Gully. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 23 F 2687/03 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 09 / 2004 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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