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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum07 / 2004 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 07 / 2004



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 N 1894/02 vom 08.07.2004

Rechtsgebiete:BImSchG, BauGB, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Aussicht, Bebauungsplan, Einblick, Erdrückung, Geringfügig, Interessen, Lichteinwirkungen, Lärm, Normenkontrollantrag, Unzulässigkeit
Leitsatz:Der Normenkontrollantrag eines Anwohners gegen ein durch ein Mischgebiet abgetrenntes, 60 m entferntes Gewerbegebiet mit 5-geschossigen Bürogebäuden kann mangels Antragsbefugnis unzulässig sein, wenn die geltend gemachten Beeinträchtigungen wie Einblick, Lichteinwirkung, Verbauung der Aussicht, Verkehrszunahme, optische Eindrückung und Wertminderung des Wohngrundstücks objektiv geringfügig sind.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 N 1894/02



HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 N 2094/03 vom 08.07.2004

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Aussicht, Bebauungsplan, Einblick, Erdrückung, Lichteinwirkungen, Lärm, Normenkontrollantrag, Verkehrsbelastung, Zulässigkeit
Leitsatz:Wendet sich ein Antragsteller gegen einen an sein Wohngrundstück im allgemeinen Wohngebiet angrenzenden Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt und keine Vorgaben hinsichtlich der inneren Erschließung des Plangebietes enthält, ist der Normenkontrollantrag in der Regel zulässig.

Die Möglichkeit der Einsichtnahme von den im Plangebiet zulässigen 3-geschossigen Gebäuden auf das Wohngrundstück des Antragstellers, befürchtete Lichteinwirkungen und eine geltend gemachte optische Erdrückung des Wohngebäudes sowie der Erhalt der "schönen Aussicht" in Ortsrandlage sind in der Regel außerhalb der landesrechtlichen Abstandsvorschriften keine abwägungserheblichen privaten Belange.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 N 2094/03

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 UZ 1802/03 vom 01.07.2004

Rechtsgebiete:UVG
Schlagworte:"Aufteilung" von Kindern, Ausbleiben von Unterhalt, Sorgerechtsentscheidung, Unterhaltsvorschuss
Leitsatz:1. Es liegt kein Ausbleiben von Unterhaltsleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 a UnterhaltsvorschussG vor, wenn Eltern zwei Kinder bei ihrer Scheidung dergestalt unter sich "aufgeteilt" haben, dass jeder Elternteil das Sorgerecht für eines der Kinder erhält und auch tatsächlich dieses Kindes vollständig unterhält.

2. Dies gilt auch, wenn bei mehreren Kindern der Elternteil, der Unterhaltsvorschuss begehrt, nur für ein Kind sorgeberechtigt ist und die anderen Kinder bei dem anderen Elternteil verbleiben.

3. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn der eine Elternteil leistungsunfähig wird.

4. Die genannten Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn die "Aufteilung" der Kinder nicht durch Übereinkunft der Eltern erfolgt, sondern weil ein Elternteil die Kinder ins Ausland verbringt und dort behält und die dadurch eingetretene faktische "Aufteilung" der Kinder durch eine entsprechende Sorgerechtsentscheidung bekräftigt wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UZ 1802/03


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