JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 07 / 2004
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | HPVG, Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung in den Universitätskliniken Gießen und Marburg |
| Schlagworte: | Personalratswahl, Umstrukturierungsmaßnahme, Verschiebung |
| Leitsatz: | § 24 Abs. 6 HPVG setzt voraus, dass die Umstrukturierungsmaßnahme bereits getroffen wurde. Es ist deshalb für den Erlass einer Verordnung nach § 24 Abs. 6 HPVG nicht ausreichend, dass durch sie erwartete künftige Folgen von beabsichtigten Umstrukturierungsmaßnahmen auf die Personalvertretungen geregelt werden sollen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 N 1257/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Hess HeilbG |
| Schlagworte: | Freie Berufe, Interessenverband, Kammeraufgabe, Kammerfunktion, Pflichtmitgliedschaft, verbandsinterne Kontrolle, Ärztekammer |
| Leitsatz: | Zur Mitgliedschaft einer Ärztekammer in einem privatrechtlichen Interessenverband, der nach seiner Satzung für die Wahrung und Förderung der gemeinsamen ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Freien Berufe eintritt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 4505/98 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Bedarfszeit, Einkommen, Vermögen, Zufluss |
| Leitsatz: | Unter Einkommen i.S.v. § 76 BSHG versteht man die Mittel, die der Hilfesuchende in der Bedarfszeit dazu erhält. Mittel, die der Hilfesuchende früher - wenn auch erst in der vorangegangenen Bedarfszeit - erhalten hat und die in der aktuellen Bedarfszeit noch vorhanden sind, zählen zum Vermögen i.S.v. § 88 BSHG, das der Schongrenze des § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG i.V.m. der Durchführungsverordnung zu dieser Norm in der jeweils gültigen Fassung unterliegt (wie BVwerG, Urt. vom 18 Februar 1999 -5 C 35/97-, BVerwGE 108, 296 ff.=NJW 1999, 3649f.). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UE 2988/02 | |
| Rechtsgebiete: | HLPG 1994, ROG, VwGO |
| Schlagworte: | Anpassungspflicht, Bindungswirkung, Gebiet, Gemeinde, Genehmigungsentscheidung, Landesregierung, Landesentwicklungsplan, Planung, Raumordnung, Regionalplanung, Regionalversammlung, Zielbindung |
| Leitsatz: | Die Planaussage Nr. 5.2-2 des Regionalplans Südhessen 2000 in der Fassung der Nebenbestimmung Nr. 2 des Genehmigungsbeschlusses der Hessischen Landesregierung vom 14. November 2000 enthält Zielfestsetzungen im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG. Die Planaussage 7.4-1 des Regionalplans Südhessen 2000 in der Fassung der Nebenbestimmung Nr. 3 des Genehmigungsbeschlusses der Hessischen Landesregierung vom 14. November 2000 enthält keine Zielfestsetzungen im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG. Der Regionaplan Südhessen 2000 ist nichtig, weil es an einer den Vorschriften des § 8 HLPG 1994 genügenden Genehmigung durch die Hessische Landesregierung fehlt. Die der Genehmigungsentscheidung der Hessischen Landesregierung beigefügten Nebenbestimmungen Nr. 2 und 3 führen zu einer inhaltlichen Veränderung des Regionalplans und überschreiten die in §§ 7 und 8 HLPG 1994 festgelegten Kompetenzen der Hessischen Landesregierung im Raumordnungsverfahren. Es fehlt daher an dem für die Erteilung der Genehmigung gesetzlich vorgeschriebenen Konsens der an der Planung beteiligten Organe des Landes Hessen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 N 406/04 | |