JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 06 / 2004
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BSHG, SGB X |
| Schlagworte: | Arbeitgeber, Hilfe zur Arbeit, Kostenerstattung, Zuschuß |
| Leitsatz: | § 11 BSHG steht der Kostenerstattung für Aufwendungen des Trägers der Sozialhilfe nach § 19 Abs. 2 BSHG bzw. § 18 Abs. 4 BSHG nicht entgegen. Beim Zuschuss an den Arbeitgeber durch den Sozialhilfeträger nach § 18 Abs. 4 BSHG handelt es sich um eine "Hilfe außerhalb von Einrichtungen" i. S. v. § 107 Abs. 1 BSHG. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UZ 1463/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, JAG 1994, VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerdebegründung, Bestehensgrenze, Bezugnahme, Durchschnittspunktzahl, Klausurbewertung |
| Leitsatz: | 1. Ebenso wie beim Berufungszulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch im Rahmen einer Beschwerdebegründung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO pauschal in Bezug genommene erstinstanzliche Ausführungen nicht zu berücksichtigen. (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 24. November 1999 - 8 UZ 993/99 - juris) 2. Die Regelung des hessischen Juristenausbildungsgesetzes, wonach bei schriftlichen Prüfungsleistungen Durchschnittspunktzahlen ermittelt werden, ist auch im Bereich der Bestehensgrenze zwischen "Ausreichend" und "Mangelhaft" (3 oder 4 Punkte) in Bezug auf Art. 3 GG und Art. 12 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 1200/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, HGO, KWG, VwGO |
| Schlagworte: | Anfechtbarkeit, Bürgerentscheid, einstweilige Anordnung, Glaubhaftmachung, Neutralitätsgebot, Sachlichkeitsgebot, Unregelmäßigkeit, Wahlrechtsverstoß, Wahlverfahren |
| Leitsatz: | Trotz des im Bezug auf die Durchführung eines Bürgerentscheids in § 54 KWG geregelten Ausschlusses der §§ 25 bis 27 KWG können Unterzeichner und Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Ungültigerklärung eines Bürgerentscheids angreifen. Dies setzt jedoch voraus, dass Unterzeichner und Vertrauenspersonen durch Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung oder durch eine falsche Stimmenauszählung in ihren Rechten verletzt sein können. Das von Amtsträgern in Bezug auf Wahlen und Abstimmungen zu beachtende Neutralitätsgebot gilt wegen der in § 8b Abs. 5 HGO getroffenen Regelung bei der Durchführung eines Bürgerentscheids nicht (wie Hess.VGH, Beschluss vom 15. November 1994 - 6 TG 3125/94 - Seiten 2 und 3 des amtlichen Umdrucks). Allerdings muss die Gemeinde bei der nach § 8b Abs. 5 HGO vorzunehmenden Information der Bürger das Gebot der Sachlichkeit beachten. Steht im einstweiligen Anordnungsverfahren in Bezug auf Sachangaben des Antragstellers und der Antragsgegnerin Aussage gegen Aussage, ohne dass sich die sachlichen Meinungsverschiedenheiten mit der im gerichtlichen Eilverfahren lediglich gebotenen summarischen Prüfung klären lassen, fehlt es auf Seiten des Antragstellers in Bezug auf die betreffenden Sachangaben an der Glaubhaftmachung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 1169/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, HHG |
| Schlagworte: | Anmeldefrist, Diplom, Ermächtigungsgrundlage, Prüfungsleistungen |
| Leitsatz: | Das in einer Diplom-Prüfungsordnung für die Teilnahme an jeder einzelnen Prüfungsleistung aufgestellte Erfordernis einer gesonderten Meldung, die innerhalb von vom Prüfungsamt durch Aushang bekannt gegebenen Anmeldefristen erfolgen muss, bedarf keiner ausdrücklichen formal-gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Hochschulgesetz. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 1439/04 | |