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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum05 / 2004 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 05 / 2004



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 TG 709/04 vom 27.05.2004

Rechtsgebiete:GG, HHG, LHO, PsychThG
Schlagworte:Anspruch, Ausbildungsstätte, Haushalt, Haushaltsplan, Hochschule, Rechnungsjahr, Rückwirkung, Streichung, Subvention, Vertrauensschutz, Vorlage
Leitsatz:Eine Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie kann weder aus der Landeshaushaltsordnung noch aus dem Psychotherapeutengesetz in Verbindung mit dem Hochschulgesetz einen Anspruch auf finanzielle Förderung durch das Land Hessen herleiten.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 709/04



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UZ 2954/03 vom 19.05.2004

Rechtsgebiete:HHG
Schlagworte:Häftlingshilfegesetz, Vertretenmüssen, deutscher Volkszugehöriger
Leitsatz:Das Häftlingshilfegesetz differenziert in seinem Schutzbereich auch bei der Frage des Vertretenmüssens in § 1 Abs. 1 HHG nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UZ 2954/03

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 1420/03 vom 18.05.2004

Rechtsgebiete:HVwVfG, VwGO
Schlagworte:Antragsänderung, Berufungsvereinbarung, Beschwerdebegründungsfrist, Prüfungsumfang, Rechtsbehelfsbelehrung, Wegfall der Geschäftsgrundlage
Leitsatz:1. Die einem verwaltungsgerichtlichen Beschluss im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung entspricht nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, wenn sie keinen Hinweis auf die Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO enhält. Die Beschwerde kann dann innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO begründet werden.

2. Im Beschwerdeverfahren ist eine gem. § 91 VwGO zulässige Antragsänderung zu berücksichtigen, wenn die Richtigkeit des angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Beschlusses durch die form- und fristgerecht dargelegen Beschwerdegründe erfolgreich in Zweifel gezogen ist und das Beschwerdegericht im Rahmen der abgestuften Prüfung eine eigene, umfassende Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzantrags vornimmt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2413/02 - NWwZ-RR 2003 S. 756, juris).

3. Der uneingeschränkten Erfüllung einer noch unter dem früheren Hessischen Hochschulgesetz unbefristet abgeschlossenen Berufungsvereinbarung mit einem Hochschullehrer kann grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gem. § 60 Abs. 1 HVwVfG ein Leistungsverweigerungsrecht entgegengehalten werden.

Die dafür erforderlichen engen Voraussetzungen können etwa bei einer umfassenden, mit einer neuen Schwerpunktbildung verbundenen Strukturveränderung eines oder mehrerer Fachbereiche einer Hochschule und gleichzeitig gekürzten Haushaltsmitteln gegeben sein.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 1420/03

HESSISCHER-VGH – Urteil, 12 A 1118/01 vom 11.05.2004

Rechtsgebiete:HVwVfG, LuftVG, VwGO, GVG, 16. BImSchV, BImSchG
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 12 A 1118/01


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