JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 04 / 2004
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80 |
| Schlagworte: | Arbeitnehmer, ordnungsgemäße Beschäftigung |
| Leitsatz: | 1. Eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB setzt nur voraus, dass der türkische Arbeitnehmer die erforderlichen Erlaubnisse für Aufenthalt und Erwerbstätigkeit besitzt. 2. Verstöße gegen Steuer- oder Sozialversicherungsrecht durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer berühren die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung nicht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 12 UE 234/04 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG |
| Schlagworte: | Aufbauschulung, Erforderlichkeit, Grundschulung, Kostenübernahme durch Dienststelle, Schulung von Personalratsmitgliedern, Schulungskosten, Spezialschulung |
| Leitsatz: | Die als "Aufbauseminar" im Anschluss an ein "Grundseminar" durchgeführte Schulung eines Personalratsmitglieds zu einem grundsätzlich dienststellenbezogenen Gegenstand (hier: Alkohol- und andere Suchtprobleme am Arbeitsplatz) kann, wenn bereits das Grundseminar die Thematik weitgehend abdeckt und das Aufbauseminar im Wesentlichen lediglich der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse dient, nicht als "erforderlich" in dem Sinne angesehen werden, dass die Dienststelle gem. § 44 Abs. 1 BPersVG verpflichtet wäre, dafür die Kosten zu übernehmen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 21 TK 596/02 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, RegelsatzVO, SGB V, VwGO |
| Schlagworte: | Anordnungsgrund, Bedarfsgemeinschaft, Belastungsgrenze, Krankenversicherung, Regelsatz, Sozialhilfe, Zuzahlung |
| Leitsatz: | Die Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung sind nach der Neuregelung durch das GKV-Modernisierungsgesetz ab dem 1. Januar 2004 von Sozialhilfeempfängern, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, aus dem ihnen gewährten Regelsatz bis zu der gesetzlich festgelegten Belastungsgrenze zu leisten. Ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe zum Ausgleich dieser Mehrbelastung besteht grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Zuzahlungen bereits innerhalb eines kurzen Zeitraumes die Belastungsgrenze nach § 62 Abs. 2 Satz 5 SGB V erreichen. Auch bei Annahme eines Anspruchs auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe aus Sozialhilfemitteln besteht ein Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung jedenfalls dann nicht, wenn der ungedeckte Bedarf sich nur auf einen Monat bezieht und weniger als 5 v.H. der gewährten Regelleistungen der Sozialhilfe beträgt. Dabei ist im Falle einer Bedarfsgemeinschaft mit Familienangehörigen (hier: Eltern und vier Kinder) die gesamte ihr gewährte Regelleistung heranzuziehen, weil sich auch die Belastungsgrenze nach § 62 Abs. 2 Satz 5 SGB V auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft bezieht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 TG 532/04 | |
| Rechtsgebiete: | Europa-Mittelmeer-Abkommen EG-Marokko |
| Schlagworte: | Aufenthaltsgenehmigung, Europa-Mittelmeer-Abkommen, Marokko |
| Leitsatz: | 1. Aus dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens ergeben sich grundsätzlich keine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche für marokkanische Arbeitnehmer. 2. Eine Ausnahmekonstellation, in der der Gesichtspunkt der praktischen Wirksamkeit (effet utile) zur Wahrung des Diskriminierungsverbots in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gebieten mag, ergibt sich jedenfalls nicht schon daraus, dass einem marokkanischen Arbeitnehmer eine unbefristete Arbeitsgenehmigung nach deutschem Recht erteilt worden ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TG 864/04 | |