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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum03 / 2004 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 03 / 2004



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TG 517/04 vom 30.03.2004

Rechtsgebiete:ArGV, AuslG
Schlagworte:Auflage, Ausreisepapier, Duldung, Erwerbsverbot, Mitwirkungspflicht
Leitsatz:Ein Erwerbsverbot als Auflage in einer Duldungsbescheinigung erweist sich jedenfalls dann als ermessensfehlerhaft, wenn es mit einer Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Ausreisepapieren begründet wird, der Betroffene aber an mehreren Versuchen der Beschaffung von Ausreisepapieren bereits ohne weiteres mitgewirkt hat und nicht feststeht, dass die nunmehr erwartete Mitwirkungshandlung überhaupt erfüllbar ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 517/04



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 TG 2671/03 vom 26.03.2004

Rechtsgebiete:BImSchG, VwGO
Schlagworte:Immisionen, Lärm, Nachbar
Leitsatz:1. Immissionen, die nach §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 BImSchG für die Umgebung als zumutbar gelten, sind nicht rücksichtslos im Sinne des Bauplanungsrechts.

2. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 1998 beinhalten für den Regelfall einen tauglichen Maßstab für die Feststellung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Geräusche.

3. Einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte des Dritten nach § 80a Abs. 3, Satz 1, 3. Fall in Verbindung mit § 80a Abs. 1 Nr. 2, 2. Fall VwGO kann das Gericht nur gegenüber dem Adressaten des begünstigenden Verwaltungsaktes anordnen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TG 2671/03

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 721/04 vom 26.03.2004

Rechtsgebiete:GewO, VwGO
Schlagworte:Abschluss des Verwaltungsverfahrens, Ermessensreduzierung, Nachschieben von Ermessenserwägungen, strikter Zulassungsanspruch, Vorwegnahme der Hauptsache
Leitsatz:1. Die Vorschrift des § 114 Satz 2 VwGO ist auf ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, das der vorläufigen Sicherung eines noch im Verwaltungsverfahren anhängigen Anspruchs dient, nicht anwendbar.

2. Die vorläufige Zulassung zu einem festgesetzten Volksfest im Wege einer einstweiligen Anordnung setzt eine hohe Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines zu sichernden strikten Zulassungsanspruchs und damit eine Ermessensreduzierung auf Null voraus.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 721/04

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 N 2180/99 vom 26.03.2004

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Bebauungsplan, geringwertig, Interessen, Nachbar, Normenkontrollantrag, Spielplatz, Terassenhäuser, Unzulässigkeit
Leitsatz:Der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan, der 70 m entfernt vom Wohngrundstück der Antragsteller 10 - 15 Terrassenhäuser unter teilweiser Inanspruchnahme einer Spielplatzfläche zulässt, von der 2000 qm verbleiben, kann unzulässig sein.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 N 2180/99


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