JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 02 / 2004
Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Aussielderhof, dauerhafter Aufenthalt von Menschen, Dorfgemeinschaftshaus, heranrückend, VDI-Richtlinie 3471 (Schweine), VDI-Richtlinie 3472 (Hühner), Wohnbebauung |
| Leitsatz: | Schutzgut der VDI-Richtlinie 3472 (Hühner) und der VDI-Richtlinie 3471 (Schweine) ist vorrangig Wohnbebauung, wobei eine standardisierte Beurteilung des Konflikts zwischen immissionsträchtigen Betrieben und Gebieten, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten, vorgenommen wird. Durch die Bezugnahme auf Gewerbe- und Industriegebiete, für die eine Sonderbeurteilung erforderlich ist, werden zwar auch Gebiete mit in den Anwendungsbereich aufgenommen, in denen nicht vorrangig Wohnen stattfindet. Auch insoweit ist aus dem Regelungszusammenhang der VDI-Richtlinien aber abzuleiten, dass es auch dort auf den vermuteten dauerhaften Aufenthalt von Menschen ankommt. In einem Dorfgemeinschaftshaus mit einer schon nicht gegebenen durchgängigen Nutzung unterliegen die jeweiligen wechselnden Nutzergruppen keiner Dauerexposition, was abgesenkte Schutzstandards gegenüber einer Wohnnutzung rechtfertigt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 N 739/02 | |
| Rechtsgebiete: | BNatSchG, BauGB, FFH-RL, VwGO |
| Schlagworte: | Abwägung, Artenschutz, Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Gebietsart, Lärmimmissionen, Satzungsbeschluss |
| Leitsatz: | Ein Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB kommt nicht dadurch zustande, dass die Gemeindevertretung der Begründung zum Bebauungsplanentwurf zustimmt. Eingriffe in Natur und Landschaft auf Grund eines Bebauungsplans sind von speziellen artenschutzrechtlichen Verboten nicht freigestellt, auch wenn die allgemeine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen ist. Vielmehr bedarf es gegebenenfalls einer artenschutzrechtlichen Befreiung unter den Voraussetzungen von § 62 BNatSchG, etwa i.V.m. Art. 12, 13, 16 FFH-RL oder Art. 5 - 7, 9 Vogelschutzrichtlinie. Tiere und Pflanzen der geschützten Art oder ihre Lebensräume werden bereits dann absichtlich beeinträchtigt i.S. v. § 43 Abs. 4 BNatSchG, Art. 12 FFH-RL, wenn der Eingriff zwangsläufig zur Beeinträchtigung führt. Ein gezieltes Vorgehen kann nicht verlangt werden. Zur Abwägungserheblichkeit eines Lärmgutachtens, über das der Gemeindevorstand die Gemeindevertretung nicht in Kenntnis gesetzt hat. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 N 1699/03 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, HGO |
| Schlagworte: | Abwägungsgebot, Eingriffs- und Ausgleichsberechnung, Empfehlungen zur Anlage von Erschließungsstraßen, Erforderlichkeit, Erschließungsstraße, Straßenverkehr, Vermeidungsgebot |
| Leitsatz: | Die Empfehlungen zur Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) können im Rahmen der Prognose, ob eine vorhandene Straße aufgrund ihres Ausbauzustandes eine zu erwartende Verkehrsbelastung bewältigen kann, als Orientierungshilfe herangezogen werden. Das Biotopwertverfaren, das der Anlage 2 der Hessischen Ausgleichsabgabenverordnung vom 9. Februar 1995 (GVBl. I S. 120) zugrunde liegt, stellt ein sachgerechtes, aus naturschutzrechtlicher Sicht plausibles Verfahren für die Eingriffs- und Ausgleichsberechnung dar. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 N 3123/01 | |
| Rechtsgebiete: | HPVG |
| Schlagworte: | Gruppenangelegenheit, Individualmassnahme, Interessenwiderstreit, Kollektivmassnahme, Personalratsmitglied |
| Leitsatz: | Persönliche Interessen eines Personalratsmitglieds sind dann unmittelbar berührt im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 1 HPVG, wenn es um eine Maßnahme geht, die individualisiert auf die Person des Personalratsmitglieds bezogen ist. Eine gruppenbezogene Kollektivmaßnahme führt auch dann nicht zum Ausschluss des Personalratsmitglieds von der Beratung und Beschlussfassung, wenn das Personalratsmitglied Teil der betroffenen Gruppe ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TL 2905/02 | |