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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum10 / 2003 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 10 / 2003



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 UE 4952/96.A vom 30.10.2003

Rechtsgebiete:AuslG, EMRK, GG
Schlagworte:Abschiebungsdrohung, Abschiebungshindernis, Bürgerkrieg, Galgale, Marehan, Puntland, Reer Diine, Saomalia, Somalialand, staatliche Verfolgung, quasi-staatliche Verfolgung, staatsähnliche Herrschaftsgewalt
Leitsatz:Nach wie vor besteht derzeit und auf absehbare Zeit hinaus in Somalia zwar kein (Gesamt-) Staat, der in der Lage wäre, staatliche Verfolgung auszuüben, jedoch hat sich im Nordwesten des Landes ("Republik Somaliland") eine zu politischer Verfolgung im Sinne von § 51 Abs. 1 AuslG taugliche staatsähnliche Herrschaftsgewalt herausgebildet. Ob dies in gleicher Weise auch für den im Sommer 1998 im Nordosten des Landes ausgerufenen Regionalstaat "Puntland" anzunehmen ist, erscheint fraglich.

Für Rückkehrer / Einreisende in den Norden Somalias ist ein Überleben dort letztlich nur gewährleistet, wenn sie aus dieser Region stammen.

Für Rückkehrer / Einreisende nach Zentral- und Südsomalia drohen zur Zeit aufgrund der prekären Sicherheitslage speziell in Mogadischu, die ein Erreichen eines sicheren Clangebietes unmöglich macht, schwerste Körperverletzungen und sogar die Tötung durch Mitglieder marodierender Banden oder verschiedener Milizen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 4952/96.A



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TG 2210/03 vom 24.10.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Besondere Härte, eheliche Lebensgemeinschaft
Leitsatz:Eine besondere Härte im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AuslG kommt in Betracht, wenn der Ausländer sich während des Bestands der ehelichen Lebensgemeinschaft eine Existenzgrundlage oder vergleichbare materielle Positionen geschaffen hat, die er wegen der Rückkehrverpflichtung aufgeben muss.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 2210/03

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 21 TK 3432/02 vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Kostenübernahme durch Dienststelle, Mitbestimmung, Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung, Personalratsskosten, Rechtsanwaltskosten, Umsetzung, Zustimmung des Personalrats, Zustimmungsversagungsgründe
Leitsatz:1. In einem verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren, das der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte dient, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts grundsätzlich geboten und hat daher gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG ebenso grundsätzlich die Dienststelle die entstehenden Rechtsanwaltskosten zu tragen, es sei denn, das Beschlussverfahren werde mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt (im Anschluss an BVerwG, B. v. 9.3.1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76, 83/84).

2. Mangels prozessualer Gleichwertigkeit der Möglichkeit einer "Inzidentklärung" der personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte des Personalrats in einem anhängig gemachten individualrechtlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren stellt es kein mutwilliges Vorgehen des Personalrats dar, wenn er ein verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren in Gang setzt, ohne den Ausgang des arbeitsgerichtlichen Verfahrens abzuwarten.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 21 TK 3432/02

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 21 TK 3422/02 vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Ausschluss eines Personalratsmitglieds, Grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten, Pflichtvergessenheit, Sanktionsmassnahme mit Vorbeugendem Charakter, Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit
Leitsatz:Beleidigende Äußerungen, die der Vorsitzende des Personalrats in einem Redebeitrag auf einer Teil-Personalversammlung über die Person des an der Versammlung teilnehmenden Dienststellenleiters abgibt, können eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten darstellen, die gem. § 28 Abs. 1 BPersVG den Ausschluss des Personalratsvorsitzenden aus dem Personalrat rechtfertigt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 21 TK 3422/02


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