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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum09 / 2003 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 09 / 2003



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 1716/00 vom 30.09.2003

Rechtsgebiete:GG, SGB VI, Satzung Versorgungswerk Rechtsanw. Hessen
Schlagworte:Kindererziehungszeit, Mutterschutz, Rechtsanwaltsversorgung, Zusatzzeit
Leitsatz:§ 17 Abs. 3 Nr. 4 b der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen enthält keine Regelung über die Anerkennung einer Kindererziehungszeit, sondern eine auf weibliche Mitglieder beschränkte, in rechtsfehlerfreier Weise auf Gesichtspunkte des Mutterschutzes zurückgreifende Anrechnung einer Zusatzzeit von einem Jahr nach der Geburt eines lebenden Kindes als Ausgleich für die mit der Geburt des Kindes verbundenen beruflichen und familiären Belastungen und Nachteile. Für eine Ausweitung dieser Vergünstigung auf den Vater des Kindes ist auch mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG und das Verfassungsgebot nach Art. 6 Abs. 1 GG kein Raum.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 1716/00



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 2479/03 vom 30.09.2003

Rechtsgebiete:HGO, VwGO
Schlagworte:Anzahl, Beigeordneter, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Sicherungsanordnung
Leitsatz:1. Ein Anordnungsgrund für die vorläufige Untersagung der Wahl hauptamtlicher Beigeordneter zur Sicherung der Durchführung eines Bürgerentscheids, der auf die Verringerung der Zahl der hauptamtlichen Mitglieder eines Gemeindevorstands gerichtet ist, ist gegeben, wenn während der Amtszeit der gewählten Beigeordneten die begehrte Änderung der Hauptsatzung zwar möglich wäre, aber folgenlos bliebe.

2. Die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten einer Gemeinde stellt keine einem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid entzogene Frage der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, sondern eine einer solchen plebiszitären Entscheidung zugängliche kommunalverfassungsrechtliche Grundentscheidung über die Zusammensetzung der Behördenleitung dar.

3. Ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid über diese durch abstrakt-generell wirkende Satzung zu entscheidende Frage ist nicht mehr zulässig, wenn dadurch der konkrete Rechtsanspruch eines bereits gewählten Beigeordneten auf Einführung in sein Amt betroffen ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 2479/03

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TG 2339/03 vom 29.09.2003

Rechtsgebiete:AuslG, EUVisaVO, SDÜ
Schlagworte:Eheschließung, Einreise, Rumänien, Visum
Leitsatz:1. Rumänische Staatsangehörige gehören nicht zu der Gruppe der Positivstaater, die nach deutschem Recht ohne Visum als Besucher einreisen und sich bis zu drei Monaten in Deutschland aufhalten dürfen, ihnen ist aber kraft Gemeinschaftsrechts sowohl das Überschreiten der EU-Außengrenzen (ausgenommen im Vereinigten Königreich und Irland) für einen kurzfristigen Aufenthalt als auch der anschließende Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Schengen-Vertragsstaaten bis zur Dauer von drei Monaten innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Einreise erlaubt.

2. Es spricht sehr viel dafür, dass eine bereits bei der Einreise bestehende Absicht des Drittstaatsangehörigen, den Aufenthalt über die danach vorgesehene visumfreie Dauer hinaus auszudehnen (z.B. Beispiel nach der Eheschließung mit einem Unionsbürger), der gemeinschaftsrechtlichen Visumfreiheit für Kurzaufenthalte anders als nach deutschem Recht entgegensteht mit der Folge, dass sich die Einreise als rechtswidrig darstellt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 2339/03

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 2639/02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:HPVG
Schlagworte:Feststellungsinteresse, Fremdvergabe, Grundentscheidung, Pfortendienst, Privatisierung, Rechtsschutzbedürfnis, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sukzessive Fremdvergabe
Leitsatz:Hat der Personalrat in Bezug auf die eine sukzessive Fremdvergabe von Arbeiten betreffende Grundentscheidung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 HPVG mitgewirkt, so steht ihm bei jeder künftigen Fremdvergabe von Arbeiten und Aufgaben ausfallender oder ausscheidender Beschäftigter das Mitwirkungsrecht (erneut) zu, soweit bei der Einzelvergabe mitwirkungsrelevante Gesichtspunkte eine Rolle spielen, die über die generelle Grundentscheidung für die sukzessive Fremdvergabe hinausgehen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TL 2639/02


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