JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 07 / 2003
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | GG, HV, KWG 1992, KWO 1980 |
| Schlagworte: | Altenheim, Altenwohnheim, Briefwahl, Geheimhaltung, Kausalität, Mandatsrelevanz, Oberbürgermeisterwahl, Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren, Wahlfehler, tendenzlos |
| Leitsatz: | . Zur Frage, wie ein amtierender Bürgermeister im Wahlkampf für seine Wiederwahl werben darf. 2. Wird die Baustelle einer privatrechtlich organisierten Einrichtung, die nach ihrer Fertigstellung öffentlichen Zwecken dienen soll, im Wahlkampf einer politischen Gruppierung zur Durchführung einer Veranstaltung überlassen, so kann dies nur dann eine Unregelmäßigkeit beim Wahlverfahren sein, wenn die Überlassung der Baustelle der Kommune oder einem ihrer Organe zuzurechnen ist und die Überlassung einen Verstoß gegen die Chancengleichheit und/oder das Neutralitätsgebot im Wahlkampf darstellt. Letzteres ist nur denkbar, wenn die Baustelle anderen nicht zu einer Partei- bzw. Wahlveranstaltung zur Verfügung gestellt worden wäre. 3. Eine Unregelmäßigkeit, die nicht gezielt Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Wahlberechtigten nehmen soll, wirkt sich auf das Wahlergebnis grundsätzlich nicht aus. Eine in diesem Sinne "tendenzlose Unregelmäßigkeit" kann sich allenfalls dann als "mandatsrelevant" erweisen, wenn der Wahlausgang so knapp war, dass für ein anderes Ergebnis eine Verschiebung um wenige Einzelstimmen ausgereicht hätte. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 2947/01 | |
| Rechtsgebiete: | HGO |
| Schlagworte: | Ausschüsse, Benennungsverfahren bei Bildung von Ausschüssen, Fraktionsaus- und -übertritt von Ausschüssen, gemeindliche Ausschüsse |
| Leitsatz: | 1. Die Berücksichtigung nachträglicher Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf die Zusammensetzung eines im "Benennungsverfahren" gebildeten Ausschusses auswirken (§ 62 Abs. 2 Satz 5 HGO), hat in der Weise zu erfolgen, dass sämtliche Ausschüsse, deren Soll-Zusammensetzung durch die Änderung betroffen ist, an das geänderte Stärkeverhältnis anzupassen sind. 2. Die Anpassung erfolgt gem. § 62 Abs. 2 Satz 5 2. Halbsatz i.V.m. Satz 2 1. Halbsatz HGO auf der Grundlage einer Vergleichsberechnung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und einer entsprechenden Feststellung in der Weise, dass die betroffenen Fraktionen ihre in die Ausschüsse zu entsendenden Mitglieder nach Maßgabe der ihnen nunmehr zustehenden Sitze neu benennen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 3075/02 | |
| Rechtsgebiete: | BauNVO, HBO 1993, HBO 2002 |
| Schlagworte: | Bauweise, offene, Einfügen, Gebot der Rücksichtnahme, Glasbausteine, Grenzmauer |
| Leitsatz: | 1. Die Errichtung einer Grenzmauer in einer Höhe von 2,70 m und einer Länge von 11,50 m fällt aus dem Rahmen der offenen Bauweise heraus und kann mit ihrer negativen Vorbildfunktion zu bodenrechtlichen Spannungen führen. 2. Das Zumauern von Glasbausteinen in einer Grenzwand kann dem Gebot der Rücksichtnahme widersprechen. 3. Gemäß § 30 Abs. 10 HBO 1993 können in Brandwänden kleine Wandfliesen aus lichtdurchlässigen, nicht brennbaren Baustoffen zugelassen werden, wenn diese feuerbeständig (F 90-A) sind. Eine Differenzierung wie § 27 Abs. 9 HBO 2002 zwischen Ausgestaltung von innerer und äußerer Brandwand sieht § 30 Abs. 10 HBO 1993 nicht vor. 4. Bei der gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 HBO 1993 zu treffenden Ermessensentscheidung sind die nachbarlichen Interessen mit einzustellen. 5. Das Hess. Nachbarrechtsgesetz regelt nur das nachbarschaftliche Verhältnis, nicht jedoch die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UE 1962/99 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 07 / 2003 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum