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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum07 / 2003 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 07 / 2003



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TG 1726/03 vom 31.07.2003

Rechtsgebiete:AuslG, HVwVfG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Bedingung, Lebensunterhalt, Sozialhilfe, Verlängerung, Verpflichtungserklärung
Leitsatz:Es spricht viel dafür, dass der weiteren Verlängerung einer seit über zehn Jahren bestehenden ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis nicht die auflösende Bedingung "Erlischt bei Sozialhilfebezug" beigefügt werden darf
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 1726/03



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 TP 631/03 vom 25.07.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe, Unterkunftskosten, Vermieter
Leitsatz:Ein Sozialhilfeempfänger kann gegenüber einem Vermieter oder anderen Empfangsberechtigten kein Recht darauf geltend machen, dass dieser die Entgegennahme der Zahlung von Unterkunftskosten gemäß § 15 a Abs. 1 Satz 3 BSHG unterlässt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 TP 631/03

HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 N 2168/98 vom 21.07.2003

Rechtsgebiete:HGO, VwGO
Schlagworte:Bebauungsplan, Befangenheit, Gemeindevertreter, Normenkontrolle
Leitsatz:Ein Gemeindevertreter kann beim Satzungsbeschluss über einen Bebauungsplan unabhängig davon befangen sein, ob sich sein betroffenes Grundeigentum innerhalb oder außerhalb des Plangebiets befindet.

Die Mitwirkung eins befangenen Gemeindevertreters an den dem Satzungsbeschluss vorausgehenden sonstigen Beschlüssen der Gemeindevertretung im Planaufstellungsverfahren ist für die Wirksamkeit des Bebauungsplans unbeachtlich.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 N 2168/98

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 TG 3395/02 vom 18.07.2003

Rechtsgebiete:GewO, KWG
Schlagworte:Anlageberatung, Anlagevermittlung, Nachweismakler
Leitsatz:Eine erlaubnisbedürftige Anlagevermittlung bzw. deren Nachweis gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG ist auch immer dann gegeben, wenn der Vermittler den Abschluss eines konkreten Geschäfts bereits so umfassend vorbereitet und abgewickelt hat, dass der Kunde den Auftrag nur noch zu unterschreiben und abzusenden hat.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 3395/02


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