JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 07 / 2003
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AuslG, HVwVfG |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis, Bedingung, Lebensunterhalt, Sozialhilfe, Verlängerung, Verpflichtungserklärung |
| Leitsatz: | Es spricht viel dafür, dass der weiteren Verlängerung einer seit über zehn Jahren bestehenden ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis nicht die auflösende Bedingung "Erlischt bei Sozialhilfebezug" beigefügt werden darf |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 1726/03 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Sozialhilfe, Unterkunftskosten, Vermieter |
| Leitsatz: | Ein Sozialhilfeempfänger kann gegenüber einem Vermieter oder anderen Empfangsberechtigten kein Recht darauf geltend machen, dass dieser die Entgegennahme der Zahlung von Unterkunftskosten gemäß § 15 a Abs. 1 Satz 3 BSHG unterlässt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 TP 631/03 | |
| Rechtsgebiete: | HGO, VwGO |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Befangenheit, Gemeindevertreter, Normenkontrolle |
| Leitsatz: | Ein Gemeindevertreter kann beim Satzungsbeschluss über einen Bebauungsplan unabhängig davon befangen sein, ob sich sein betroffenes Grundeigentum innerhalb oder außerhalb des Plangebiets befindet. Die Mitwirkung eins befangenen Gemeindevertreters an den dem Satzungsbeschluss vorausgehenden sonstigen Beschlüssen der Gemeindevertretung im Planaufstellungsverfahren ist für die Wirksamkeit des Bebauungsplans unbeachtlich. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 N 2168/98 | |
| Rechtsgebiete: | GewO, KWG |
| Schlagworte: | Anlageberatung, Anlagevermittlung, Nachweismakler |
| Leitsatz: | Eine erlaubnisbedürftige Anlagevermittlung bzw. deren Nachweis gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG ist auch immer dann gegeben, wenn der Vermittler den Abschluss eines konkreten Geschäfts bereits so umfassend vorbereitet und abgewickelt hat, dass der Kunde den Auftrag nur noch zu unterschreiben und abzusenden hat. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 3395/02 | |