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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum05 / 2003 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 05 / 2003



Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UE 858/02.A vom 30.05.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Politische Verfolgung, Abschiebungsverbot, inländische Fluchtalternative, armenischer Volkszugehöriger, Berg Karabach, Abschiebungshindernis, Beschränkung der Abschiebeandrohung, Zielstaat, sicherer Gebietsteil
Leitsatz:Armenische Volkszugehörige aus Aserbaidschan waren im Zeitpunkt der Ausreise im April 1999 dort Gruppenverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt, denen sie sich mangels Erreichbarkeit auch nicht durch Übersiedlung nach Berg-Karabach entziehen konnten ( so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2001 - 6 A 11840/00 ).

Es kann dahinstehen, ob armenische Volkszugehörige heute bei Rückkehr nach Aserbaidschan - ohne Berg-Karabach - dort hinreichend sicher vor erneuten asylerheblichen Verfolgungsmaßnahmen wären, da sie am Ort der inländischen Fluchtalternative - Berg-Karabach - hinreichend sicher vor erneuten asylerheblichen Verfolgungsmaßnahmen sind, dort auch nicht anderen existentiellen Bedrohungen ausgesetzt sind, die so am Herkunftsort nicht bestünden und die Enklave Berg-Karabach von Deutschland aus unproblematisch über Armenien erreichbar ist ( im Anschluss an OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.12.2002 - 1 L 239/01 - ).

Das Bundesamt musste bei Erlass der Abschiebeandrohung den Zielstaat nicht dahingehend beschränken, dass nur eine Abschiebung nach Berg-Karabach in Betracht kommt, da es Sache der Ausländerbehörde bei Vollzug der Abschiebung ist sicherzustellen, dass der Ausländer nur in sichere Gebiete des Abschiebezielstaates verbracht wird ( BVerwG, Urteil vom 16.11.1999 - 9 C 4/99 - ).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UE 858/02.A



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 UZ 2805/02.A vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:AsylVfG, AuslG
Schlagworte:Asylanerkennung, Rückkehr, Ungarn, Widerruf, Zumutbarkeit
Leitsatz:1. Die Unzumutbarkeit der Rückkehr in den Heimatstaat ist beim Widerruf der Asylanerkennung wegen Wegfalls der Verfolgungsgefahr gesondert zu prüfen.

2. Diese Prüfung erübrigt sich auch nicht nach der Ablehnung eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 AuslG.

3. Hohes Lebensalter, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit sowie darauf beruhende Reintegrationsschwierigkeiten eines Asylberechtigten sind nach dem Widerruf der Anerkennung zumindest im Rahmen des Widerrufs der Aufenthaltsgenehmigung zu berücksichtigen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 UZ 2805/02.A

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 UZ 768/02 vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Absetzungsfrist, Baugenehmigung, Bauweise, Maß der baulichen Nutzung, Nachbarklage, Rücksichtnahmegebot, Sachverhaltsaufklärung, Übermaßbebauung
Leitsatz:1. Einzelfall eines auf die Gründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO gestützten Antrags auf Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil, mit dem die Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung abgewiesen wurde, weil das genehmigte Bauvorhaben - obgleich es sich objektiv-rechtlich nach der Art der baulichen Nutzung und der Bauweise nicht gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Umgebungsbebauung einfüge - nicht gegen das in vorgenannter Regelung verankerte Rücksichtnahmegebot in seiner nachbarschützenden Ausprägung verstoße.

2. Die vollständige Absetzung eines Urteils - gerade noch - innerhalb einer Frist von fünf Monaten seit der Verkündung schließt, die Annahme eines Verfahrensmangels im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO wegen Verstoßes gegen § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO aus.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 UZ 768/02

HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 N 3189/02 vom 26.05.2003

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Abwägung, Allgemeines Wohngebiet, Außenbereichsinsel, Geruchsimmissionen, Mindestabstand, Rinderhaltung, VDI-Richtlinie 3474
Leitsatz:Auch die noch in der Entwurfsphase befindliche VDI-Richtlinie 3474 stellt eine brauchbare Orientierungshilfe zur Berechnung des Abstandes zwischen Tierhaltung und Wohnbebauung dar (Ergänzung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 12.03.2002 - 4 N 2171/96 -).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 N 3189/02


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