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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum03 / 2003 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 03 / 2003



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 12 UE 2584/02 vom 31.03.2003

Rechtsgebiete:GG, StAG, BVFG
Schlagworte:Deutscher, Vertriebener, deutsche Volkszugehörigkeit, Statusdeutscher
Leitsatz:1. Das nach der Vertreibung geborene Kind eines Vertriebenen erwirbt nach § 7 BVFG a. F. die volle Rechtsstellung seines maßgeblichen vertriebenen Elternteils.

2. Der Ehegatte eines nachgeborenen Kindes im Sinne vom § 7 BVFG kann die Deutscheigenschaft durch Aufnahme gemäß Art. 116 As. 1 GG erwerben.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 12 UE 2584/02



HESSISCHER-VGH – Urteil, 2 UE 2873/02 vom 26.03.2003

Rechtsgebiete:BImSchG
Schlagworte:Besetzungsrüge, Wiedereintritt in eine geschlossene mündliche Verhandlung, unzulässige alternative Klagehäufung, Passivschallschutz, Lärmvorsorge, Lärmsanierung, wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße, öffentlich-rechtliches Nachbarverhältnis, Planergänzungsanspruch, Folgenentschädigungsanspruch, Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, Prüfung im Verwaltungsprozess nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG
Leitsatz:1. Verkehrsflächen in einer Tiefgarage (hier: Tiefgarage Luisenplatz in Wiesbaden) einschließlich der Ein- und Ausfahrtsrampen stellen tatsächlich öffentliche Straßen (im Sinne des Straßenverkehrsrechts), aber keine für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen (im Sinne des Straßen- und Wegerechts) dar mit der Folge, dass die §§ 41, 42 BImSchG auf solche Verkehrsflächen nicht anwendbar sind.

2. Eine wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße im Sinne der §§ 41, 42 BImSchG ist nicht gegeben, wenn im Zuge der Errichtung und Anbindung einer Tiefgarage Fahrbahndecken und -unterbau erneuert, Bordsteine neu gesetzt oder Verkehrsführungen durch Ummarkierungen verändert werden.

3. Maßnahmen, die ohne baulichen Eingriff die Verkehrsbelastung einer öffentlichen Straße erhöhen (können) - wie z. B. Sperrung anderer Straßen, Anbindungen baulicher Anlagen wie Tiefgaragen, Änderungen der Fahrspurmarkierungen, Aufstufungen, Optimierung der Schaltung von Signalanlagen - stellen keine wesentliche Änderung der Straße dar und begründen deshalb keinen Anspruch auf Lärmvorsorge.

4. Ein Anspruch auf Lärmsanierung wegen Überschreitung der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 UE 2873/02

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 4139/99 vom 25.03.2003

Rechtsgebiete:BJagdG
Schlagworte:allgemeines Wohl, Brieftaube, Brieftaubenzüchter, Habicht, Jagdausübungsberechtigter, subjektives Recht, Wildbestand, Wildschaden
Leitsatz:Ein Brieftaubenzüchter hat kein subjektiv-öffentliches Recht auf Erlass einer Anordnung an den Jagdausübungsberechtigten zum Fang eines Habichts, der seine Brieftauben schlägt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 4139/99

HESSISCHER-VGH – Urteil, 9 N 3232/99 vom 17.03.2003

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, TA-Luft 1986
Schlagworte:Abwägung, Bodenschutzklausel, Erschütterungen, Geruchs- und Schadstoffemissionen, Gewerbegebiet, Gliederung, Lagerplätze, Ortsrandeingrünung, Schwingungen, Tankstellen
Leitsatz:Die textliche Festsetzung in einem Bebauungsplan, dass im gesamten Plangeltungsbereich nur Betriebe zulässig sind, von deren Anlagen keine störenden, bodennahen Geruchs- oder Schadstoffemissionen (gas- oder staubförmig) ausgehen und die besagten Emissionen nach Nr. 2.4 der TA-Luft 1986 abzuleiten sind, kann auf § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB gestützt werden. Die textliche Festsetzung, dass im gesamten Plangeltungsbereich nur Betriebe zulässig sind, von deren Anlagen keine Schwingungen und Erschütterungen ausgehen, die sich schädlich auf Menschen und Gebäude auswirken können, wobei die Anhaltswerte der DIN 4150 einzuhalten sind, kann nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO in einem Gewerbegebiet getroffen werden, wenn damit mehrere Gewerbegebiete einer Gemeinde gegliedert werden. Die Gliederung nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO kann auch in Beziehung zu faktischen Gewerbegebieten erfolgen. Zum Ausschluss von selbständigen Tankstellen und selbständigen Lagerplätzen aus einem Gewerbegebiet.

Einzelfall, in welchem die Festsetzung eines Grünstreifens zur Ortsrandeingrünung nicht deshalb abwägungsfehlerhaft ist, weil mittel- bis langfristig im Anschluss an das beplante Gebiet ein weiteres Baugebiet erschlossen werden soll und für diese Erschließung im angegriffenen Bebauungsplan bereits eine Erschließungsstraße festgesetzt wurde.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 N 3232/99


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