JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 01 / 2003
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GewO |
| Schlagworte: | Strohmann/Strohfrau, Gewerbeuntersagung, Wirtschaftsverkehr, Rechtsverkehr |
| Leitsatz: | Ein Strohfrau- bzw. Strohmannverhältnis liegt nicht nur dann vor, wenn im Wirtschaftsverkehr unter dem Namen der Strohfrau oder des Strohmannes Tätigkeiten entfaltet worden sind. Vielmehr genügt es für die Qualifizierung als Strohfrau/Strohmann, dass diese Person das Gewerbe auf ihren Namen angemeldet hat und die Anmeldung aufrechterhält und der hinter der Strohfrau oder dem Strohmann stehende unzuverlässige Gewerbetreibende trotz bestandskräftiger Gewerbeuntersagung weiter im eigenen Namen gewerblich tätig ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 4048/00 | |
| Rechtsgebiete: | TierSchG |
| Schlagworte: | Genehmigung, Tierversuch, Ratten, Forschungsprojekt, Wissenschaftler, Antidepressivum |
| Leitsatz: | Tierversuche können nach § 8 Abs. 3 TierSchG genehmigungsfähig sein, wenn im Rahmen eines schlüssigen Forschungsbeitrags und umfassenden Forschungsprojekts die Auswirkungen der Einnahme eines bestimmten Antidepressivums auf das Gehirngewebe von Ratten untersucht wird. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 TG 3210/02 | |
| Rechtsgebiete: | HSOG |
| Schlagworte: | Aufenthaltsverbot, Platzverweisung |
| Leitsatz: | Für Aufenthaltsverbote gibt es im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung keine Rechtsgrundlage. Die polizeiliche Generalklausel des § 11 HSOG kann nicht herangezogen werden, da § 31 HSOG die Möglichkeiten einer Aufenthaltsbeschränkung speziell und abschließend regelt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 TG 2548/02 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AuslG, VwVfG |
| Schlagworte: | Aufenthaltsbefugnis, Beschwerdebegründung, Härtefallregelung, Kontrollumfang, Ministererlass, Stichtag, Zusicherung |
| Leitsatz: | 1. Das Beschwerdegericht ist durch die den gerichtlichen Kontrollumfang begrenzende Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung nicht gehindert, zu prüfen, ob sich die angefochtene Entscheidung zwar nicht mit der von der Beschwerde angegriffenen Begründung des Verwaltungsgerichts, wohl aber aus anderen Gründen als im Ergebnis richtig erweist. Insofern gilt nichts anderes als unter Geltung des früheren Rechts (vgl. § 146 VwGO a. F.), als die Beschwerde in den Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80, 80 a, 123 VwGO) durch einen Antrag auf Zulassung dieses Rechtsmittels erstritten werden musste. 2. Zu den zeitlichen Voraussetzungen, die eine Anwendung der sogenannten Härtefallregelung für ausländische Familien und Alleinstehende mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland nach Maßgabe des § 32 Satz 1 AuslG i.V.m. den Bestimmungen der Erlasse des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 22. November 1999 und vom 20. Januar 2000 rechtfertigen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TG 6/03 | |