JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 12 / 2002
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ChemG, ChemVerbV |
| Schlagworte: | Abfall, Abfallbeseitigung, Abfallentsorgung, Abfallverwertung, Asbestabfall |
| Leitsatz: | Das Verbot einer Abfallverwertung, die gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz umweltverträglich und schadlos ist und eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht erwarten lässt und die auch dem Zweck des Chemikaliengesetzes, Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe zu schützen, Rechnung trägt, ist nicht erforderlich im Sinne der Ermächtigungsgrundlagen des Chemikaliengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 2353/02 | |
| Rechtsgebiete: | LuftVG, LuftVO |
| Schlagworte: | Flugrouten, Flugverfahren, Abwägungsgebot, Lärmlastenausgleich, "noise sharing" |
| Leitsatz: | 1. Der Verordnungsgeber übt seinen Gestaltungsspielraum nicht abwägungsfehlerhaft aus, wenn er bei der Festlegung einer Flugroute das in Relation zu seiner Umgebung relativ dicht besiedelte Gebiet einer größeren Stadt von erheblichem Fluglärm verschont, auch wenn dadurch die Bevölkerung in weniger stark besiedelten Gebieten zusätzlich durch Fluglärm belastet wird. 2. Das Abwägungsgebot verpflichtet den Verordnungsgeber bei der Festlegung von Flugverfahren nicht zu einem großräumigen Lärmlastenausgleich ("noise sharing"). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 A 717/01 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BhV, Anlage 3 BhV |
| Schlagworte: | Antiallergene Zwischenbettbezüge, Beihilfe, grundsätzliche Bedeutung, Hilfsmittel |
| Leitsatz: | Zur Frage der Beihilfefähigkeit von antiallergenen Zwischenbettbezügen besteht noch grundsätzlicher Klärungsbedarf. Der Senat sieht diese Frage durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 2001 - 2 B 72/00 - (vgl. Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 13) nicht als abschließend geklärt an. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UZ 901/01 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, VwVfG |
| Schlagworte: | Ermessensentscheidung, nachträgliche Veränderung der Verhältnisse, Widerrufsgrund |
| Leitsatz: | 1. Der Widerruf einer Asylanerkennung oder der Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG kann nur erfolgen, wenn neben dem (rechtmäßigen oder rechtswidrigen) Anerkennungsbescheid ein Widerrufsgrund vorliegt. 2. Für die Bejahung eines Widerrufsgrundes ist es notwendig, dass sich die für die Beurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich geändert haben. 3. Eine bloße Änderung der Erkenntnislage oder deren abweichende Würdigung reicht für die Annahme einer erheblichen Änderung der Verhältnisse nicht aus. 4. Im Falle einer ursprünglich falschen Einschätzung der Verhältnisse im Verfolgerstaat durch das Bundesamt kann ein Widerruf ergänzend auf § 48 VwVfG gestützt werden; allerdings ist insofern eine den individuellen Gegebenheiten Rechnung tragende Ermessensentscheidung zu treffen (wie BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 9 C 12.00 -; BVerwGE 112,80). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 10 UE 2497/02.A | |