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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum10 / 2002 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 10 / 2002



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 TG 812/02 vom 29.10.2002

Rechtsgebiete:GKG, BRAGO
Schlagworte:Beigeladener, Beschwerdeverfahren, Bewerbungsverfahrensrecht, Gegenstandswert, Rechtsmittelführer, Streitwert
Leitsatz:Im Beschwerdeverfahren auf dem Gebiet des Bewerbungsverfahrensrechts kann eine vom gerichtlichen Streitwert abweichende Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit des Bevollmächtigten eines Beigeladenen geboten sein, wenn dieser das Rechtsmittel eingelegt hat und mehrere Beigeladene am Verfahren beteiligt sind.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TG 812/02



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 21 TK 3290/00 vom 24.10.2002

Rechtsgebiete:BPersVG, BPersVWO
Schlagworte:Wahlanfechtung, Personalratswahl, Wahlverfahrensverstoß, Prüfung und Rückgabe von Wahlvorschlägen, Einwand des Rechtsmissbrauchs (unzulässiger Rechtsausübung) im Wahlanfechtungsverfahren
Leitsatz:1. Der Sinn der Verpflichtung zur unverzüglichen Rückgabe eines ungültigen Wahlvorschlags gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO) ist darin zu sehen, dass eine im Verhältnis zum Zeitpunkt der Einreichung angemessene Zeitspanne für die Behebung des festgestellten Mangels und die Neueinreichung des Wahlvorschlags verbleiben soll.

2. Zur Frage, ob der Berufung auf den in einer verzögerten Rückgabe des ungültigen Wahlvorschlags liegenden Wahlverfahrensverstoß im Wahlanfechtungsverfahren der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengesetzt werden kann.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 21 TK 3290/00

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 2 Q 1668/02 vom 23.10.2002

Rechtsgebiete:BNatSchG
Schlagworte:anerkannter Naturschutzverein, Rechtsbehelf, luftverkehrsrechtliche Planfeststellung, Abwägungsgebot
Leitsatz:Zu den naturschutzrechtlichen Bestimmungen im Sinne des § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG n. F. gehört das fachplanerische Abwägungsgebot nur insoweit, als Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege betroffen sind (Anschluss an BVerwGE 107, 1 ff.).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 2 Q 1668/02

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 TG 2712/02 vom 23.10.2002

Rechtsgebiete:Aufenthaltsgesetz/EWG, VwGO, Ausländergesetz, Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954
Schlagworte:Beschwerdebegründung, gerichtlicher Prüfungsumfang, Auslegung, Aufenthaltserlaubnis, US-Staatsbürger, Freundschaftsvertrag, Meistbegünstigungsklausel
Leitsatz:1. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO hindert das Beschwerdegericht nicht, die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes umfassend und über die Darlegungen in der Beschwerdebegründung hinausgehend zu überprüfen, wenn das Verwaltungsgericht dem Antrag aus einem zu Unrecht als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkt stattgegeben hat und der Antragsgegner und Beschwerdeführer sich daher in seiner Beschwerdebegründung nur mit dieser Erwägung des Gerichts auseinandergesetzt hat. Anderenfalls liefe der in erster Instanz obsiegende - und deshalb zur Wiederholung und Vertiefung seines Vorbringens nicht gehaltene - Antragsteller und Beschwerdegegner Gefahr, mit seinem bereits vom Verwaltungsgericht zu Unrecht nicht berücksichtigten, möglicherweise aber relevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anders wohl Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ZAR 2002, S. 291).

2. Im übrigen Fall eines US-Staatsangehörigen, der sich schon deshalb nicht auf die Meistbegünstigungsklausel des Art. III Abs. 1 Satz 3 des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954 und damit auf eine eventuelle Gleichbehandlung mit ausländischen Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach näherer Bestimmung des § 12 Aufenthaltsgesetz/EWG berufen kann, weil er die persönlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz/EWG nicht erfüllt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TG 2712/02


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