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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum09 / 2002 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 09 / 2002



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 3202/98 vom 10.09.2002

Rechtsgebiete:EGV, VwGO, KHG, SGB V, HKHG
Schlagworte:Absatz, Anschlussberufung, Aufteilung, Bedarfsanalyse, Bedarfsgerechtigkeit, Beihilfe, Einschränkung, Einzugsbereich, erreichbar, Feststellungsbescheid, Herzchirurgie, Krankenhausplan, Krankenhausträger, Markt, marktbeherrschende Stellung, Missbrauch, Neubescheidung, Niederlassungsfreiheit, Planbett, Plankrankenhaus, Sachleistung, sicherstellen, Standort, Unternehmen, Verpflichtungsklage, Versorgungsgebiet, Versorgungsstufe, vorhalten.
Leitsatz:1. Die Anschlussberufung bedurfte schon vor Inkrafttreten des § 127 Abs. 4 VwGO keiner Zulassung. Mit diesem Rechtsmittel kann der Berufungsbeklagte seine Verpflichtungsklage in vollem Umfang weiterverfolgen, wenn der Berufungskläger mit seiner zugelassenen Berufung die in erster Instanz unter teilweiser Klageabweisung ausgesprochene Verpflichtung zur Neubescheidung des Berufungsbeklagten angreift.

2. Ein bedarfsgerecht gegliedertes leistungsfähiges Krankenhausangebot i.S.d. § 17 Abs. 4 HKHG in einem Versorgungsgebiet kann auch durch verfügbare Bettenkapazitäten außerhalb dieses Gebiets gelegener Krankenhäuser sichergestellt werden, soweit diese leicht erreichbar und nicht der Grundversorgung zugeordnet sind.

3. Die derzeitige hessische Krankenhausplanung auf dem Gebiet der Herzchirurgie ist mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 3202/98



HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 N 4698/98 vom 03.09.2002

Rechtsgebiete:BNatSchG, HENatSchG 1981, BauGB, VwGO
Schlagworte:Normenkontrolle, Naturschutz, Landschaftsschutz, Artenschutz, Sonderbiotop, Röhricht, Feuchtwiese, Befreiungslage, Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Nachbesserung
Leitsatz:1. Ein Bebauungsplan, der als Sonderbiotope Schilfröhricht und eine Feuchtwiese mit Nassstaudenfluren überplant und damit den Verboten des § 20 c BNatSchG i. V. m. § 23 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 HENatSchG 1981 widerspricht, ist nur vollzugsfähig, wenn im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses eine Befreiungslage vorliegt (s. BVerwG, B. v. 25.08.1997 - 4 NB 12.97 - Buchholz 406.11 § 6 BauGB Nr. 7).

2. Ein Abwägungsmangel, der die Planung als solche betrifft und eine Umplanung größeren Umfangs notwendig macht, kann nicht im ergänzenden Verfahren gemäß § 215 a Abs. 1 BauGB geheilt werden, sondern führt zur Nichtigkeit des Plans.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 N 4698/98


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