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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum08 / 2002 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 08 / 2002



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 UZ 2217/98.A vom 08.08.2002

Rechtsgebiete:AsylVfG, GG
Schlagworte:Drittstaatenregelung, objektiver Nachfluchtgrund
Leitsatz:Die Drittstaatenregelung des Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 AsylVfG erfährt nur durch § 26 a Abs. 1 Satz 3 AsylVfG eine Durchbrechung. Sie gilt also auch dann, wenn der asylsuchend eingereiste Ausländer Nachfluchtgründe geltend macht, die zur Annahme einer politischen Verfolgung führen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 1 A 2248/00.A -, in: juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 1. Juni 1999 - A 4 S 358/98 -, SächsVBl. 2000, 37 ff.).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UZ 2217/98.A



HESSISCHER-VGH – Urteil, 2 A 828/01 vom 06.08.2002

Rechtsgebiete:HVwVfG, LuftVG
Schlagworte:Verkehrslandeplatz, Betriebsgenehmigung, Teilwiderruf der Betriebsgenehmigung, Fluglärm, Berechnung des Fluglärms nach AzB-L, Gesundheitsgefährdungsschwelle, Erheblichkeitsschwelle
Leitsatz:1. Als Rechtsgrundlage für eine nachträgliche Einschränkung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung zum Betrieb eines Verkehrslandeplatzes, die gegenüber den Klägern bestandskräftig geworden ist, kommt allein § 6 Abs. 2 Sätze 3 und 4 LuftVG in Betracht.

2. Ein Anspruch auf Teilwiderruf der Genehmigung setzt voraus, dass die Lärmbelastung die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung erreicht, die deutlich über der Erheblichkeitsgrenze liegt, die bei dem Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Flugplatzes einzuhalten ist.

3. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung wird nicht erreicht

a) durch einen nächtlichen Flugverkehr in einem Umfang von ca. 60 Starts oder Landungen in einem Zeitraum von ca. 180 Tagen, von denen die Hälfte auf die Zeit vor 23.00 Uhr entfällt, und

b) durch einen täglichen Flugverkehr, durch den ein äquivalenter Dauerschallpegel (berechnet nach AzB-L) von maximal 57 dB(A) an Sonn- und Feiertagen verursacht wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 A 828/01

HESSISCHER-VGH – Urteil, 2 A 3013/01 vom 06.08.2002

Rechtsgebiete:HVwVfG, LuftVG
Schlagworte:Verkehrslandeplatz, Betriebsgenehmigung, Teilwiderruf der Betriebsgenehmigung, Fluglärm, Berechnung des Fluglärms nach AzB-L, Gesundheitsgefährdungsschwelle, Erheblichkeitsschwelle
Leitsatz:1. Als Rechtsgrundlage für eine nachträgliche Einschränkung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung zum Betrieb eines Verkehrslandeplatzes, die gegenüber den Klägern bestandskräftig geworden ist, kommt allein § 6 Abs. 2 Sätze 3 und 4 LuftVG in Betracht.

2. Ein Anspruch auf Teilwiderruf der Genehmigung setzt voraus, dass die Lärmbelastung die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung erreicht, die deutlich über der Erheblichkeitsgrenze liegt, die bei dem Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Flugplatzes einzuhalten ist.

3. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung wird nicht erreicht

a) durch einen nächtlichen Flugverkehr in einem Umfang von ca. 60 Starts oder Landungen in einem Zeitraum von ca. 180 Tagen, von denen die Hälfte auf die Zeit vor 23.00 Uhr entfällt, und

b) durch einen täglichen Flugverkehr, durch den ein äquivalenter Dauerschallpegel (berechnet nach AzB-L) von maximal 57 dB(A) an Sonn- und Feiertagen verursacht wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 A 3013/01

HESSISCHER-VGH – Urteil, 12 UE 2982/00.A vom 05.08.2002

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Gruppenverfolgung, Türkei, Kurden, Flüchtlingsanerkennung
Leitsatz:Nachdem sich die Lage im Südosten der Türkei in den letzten Monaten erheblich verändert hat, kann eine Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger seit etwa Beginn des Jahres 2002 nicht mehr angenommen werden. Kurdischen Volkszugehörigen kann daher die Rückkehr sowohl in die noch unter Notstandsrecht stehenden Provinzen als auch in alle Gebiete außerhalb der Notstandsprovinzen zugemutet werden; auf das Bestehen einer zumutbaren inländischen Fluchtalternative und die Möglichkeit, dort das notwendige Existenzminimum zu erzielen, kommt es insoweit nicht mehr an.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 12 UE 2982/00.A


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