JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 04 / 2002
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | AuslG, ARB 1/80 |
| Schlagworte: | Studium, Aufenthaltsbewilligung, Assoziationsrecht, Familienangehöriger |
| Leitsatz: | 1. Eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken kann nicht mehr verlängert werden, wenn der Ausländer schon mehrmals die Fachrichtung gewechselt und das Studium der Publizistik nach insgesamt mehr als 20 Semestern nicht abgeschlossen hat. 2. Die Aufenthaltsrechte aus Art. 7 ARB 1/80 dienen nicht dazu, dem Kind türkischer Arbeitnehmer die Aufnahme, Fortsetzung oder Beendigung eines Studiums zu ermöglichen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 808/02 | |
| Rechtsgebiete: | BrSHG |
| Schlagworte: | Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz, Feuerwehrgebühren, Brandstifter, Störerverantwortlichkeit, natürliche Person, juristische Person. |
| Leitsatz: | Als "Brandstifter", der nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Brandschutzhilfeleistungsgesetzes vom 5.10.1970 - BrSHG -, GVBl. I S. 585 (gleichlautend: § 61 Abs. 2 Nr. 1 des am 1.1.1999 in Kraft getretenen hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 17.12.1998 - HBKG -, GVBl. I S. 530), zum Ersatz der durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen Kosten der Brandbekämpfung herangezogen werden kann, kommt nur eine natürliche Person in Betracht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 10/02 | |
| Rechtsgebiete: | HBO, VwGO |
| Schlagworte: | Mobilfunk, Antennenanlage, Nutzungsverbot, Baugenehmigungspflicht, Weisung |
| Leitsatz: | Auch unter der Geltung des § 78 Abs. 1 HBO 1993 rechtfertigt allein die formelle Illegalität einer baulichen Anlage ein sofort vollziehbares Nutzungsverbot. Dies gilt auch für die Nutzung einer baugenehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Antennenanlage des Mobilfunks (hier: 7 m hoher Antennenträger auf einem 30 m hohen Wohnhaus im reinen Wohngebiet). Die Auffassung im Erlass des Hess. Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 12.03.2001 (INF. HStT 4 - 5/2001, S. 79), es bestehe kein dringendes Bedürfnis, gegen bestehende ungenehmigte Antennenanlagen bauaufsichtlich einzuschreiten, rechtfertigt nicht die Auslegung als Weisung der obersten Bauaufsichtsbehörde an die unteren Bauaufsichtsbehörden, dass generell nicht gegen bestehende Antennen eingeschritten werden dürfe. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TG 575/02 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 04 / 2002 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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