JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 09 / 2001
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, AsylVfG |
| Schlagworte: | Amtsaufklärung, Berufungszulassung, rechtliches Gehör, Überzeugungsbildung, Verfahrensfehler, Willkürverbot, Zurückverweisung |
| Leitsatz: | 1. Versäumt das Verwaltungsgericht die notwendigen Feststellungen für die Annahme einer internen Fluchtalternative, kann die Berufung gegen das Urteil weder wegen Versagung rechtlichen Gehörs noch wegen anderer Verfahrensfehler zugelassen werden. 2. Auch wenn ein verwaltungsgerichtliches Urteil auf Verfassungsbeschwerde hin wegen Verstoßes gegen die besondere gerichtliche Aufklärungsverpflichtung in Asylsachen ("Ermittlungstiefe") oder gegen das Willkürverbot oder die Rechtsschutzgarantie aufzuheben wäre, rechtfertigt dies nicht die Zulassung der Berufung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 UZ 2284/01.A | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AuslG, VwGO |
| Schlagworte: | Abschiebungsschutz, Anfechtungsklage, Entscheidung, nicht mit Gründen versehen, Zulassung der Berufung |
| Leitsatz: | Fehlt es bei einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts gegen die in einem Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge getroffene Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen, an der Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 AuslG, handelt es sich insoweit um den Fall einer Nichtentscheidung, nicht jedoch um die Mangelhaftigkeit der Entscheidungsgründe im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 6 VwGO. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UZ 2456/01 | |
| Rechtsgebiete: | MRVerbG, Hess. ZweckentfremdungsVO, 2. WoBauG, HWoAufG |
| Schlagworte: | Ausnahmegenehmigung, Zweckentfremdung von Wohnraum, Umwidmung zu gewerblichen Zwecken, Rechtsgültigkeit der Hessischen Zweckentfremdungsverordnung, Ersatzwohnraum, Erweiterung, Instandsetzung und Modernisierung geschützten Wohnraums, Mindestanforderungen, Missstand, Mangel, vertretbarer und zumutbarer Modernisierungs- und Renovierungsaufwand, Mansarden, Mansardenräume, Spitzboden, Abort, Wohnräume |
| Leitsatz: | Eine zweckentfremdungsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Umwidmung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken darf nicht erteilt werden, wenn der angebotene Ersatzwohnraum lediglich in der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung bereits bestehenden, geschützten Wohnraumes besteht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 1212/96 | |
| Rechtsgebiete: | RöV, AtG |
| Schlagworte: | Beleihung, Gesetzesvorbehalt, Rechtsverordnungsermächtigung, Sachverständiger, Ärztliche Stelle, Röntgenanlage |
| Leitsatz: | Die Erhebung von Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) unterliegt dem Vorbehalt des Gesetzes. § 16 Abs. 3 Röntgenverordnung - RöV - enthält keine Ermächtigung zur Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der von einer Behörde bestimmten Ärztlichen Stelle, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der von einer Landesbehörde durch Vereinbarung die Aufgabe der Qualitätskontrolle von Röntgeneinrichtungen übertragen wurde. In der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Sozialordnung fehlte bis 1999 ein Gebührentatbestand für Gebühren und Auslagen für Tätigkeiten einer Ärztlichen Stelle nach § 16 Abs. 3 RöV. Die Ärztliche Stelle kann ihren Anspruch auf Zahlung eines Entgelts gegen die Betreiber von Röntgenanlagen auch nicht als "Beliehener" geltend machen. Für eine wirksame Beleihung fehlt die erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. § 16 Abs. 3 RöV scheidet als Rechtsgrundlage für eine Beleihung aus, da die nach Art. 80 Abs. 1 Grundgesetz erforderliche Verordnungsermächtigung erst durch eine entsprechende Organisationsregelung durch Gesetz vom 3. Mai 2000 (BGBl. I S. 636) in § 12 Abs. 1 Ziff. 3 lit. c Atomgesetz - AtG - eingefügt wurde. Die Ärztliche Stelle kann auch nicht als Sachverständige Ansprüche nach den §§ 20 und 21 Abs. 2 AtG gegenüber den Betreibern von Röntgenanlagen geltend machen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 4102/00 | |