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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum07 / 2001 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 07 / 2001



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 UZ 2017/01.A vom 25.07.2001

Rechtsgebiete:GG, AsylVfG, VwGO
Schlagworte:Verfahrensdauer, Berufungszulassung, rechtliches Gehör
Leitsatz:Eine Verfahrensdauer von sechs Jahren in erster Instanz rechtfertigt auch dann nicht die Zulassung der Berufung in Asylstreitverfahren, wenn damit gegen die Garantie wirksamen Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen sein sollte.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 UZ 2017/01.A



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UE 4025/00 vom 16.07.2001

Rechtsgebiete:AFWoG
Schlagworte:Unmittelbarer Zusammenhang, Fehlbelegungsabgabe, persönliche Gründe, weiterer Umzug, Änderung der Lebensplanung, Versetzung
Leitsatz:Ein "unmittelbarer Zusammenhang" im Sinne des § 9 Abs. 3 AFWoG zwischen einer Versetzung und dem Bezug einer Dienstwohnung ist bei einem zweiten Umzug am Ort der Versetzung nicht mehr gegeben, sofern dieser Umzug wegen der Änderung der Lebensplanung aus subjektiven Gründen vorgenommen wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UE 4025/00

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 2 Q 777/01 vom 12.07.2001

Rechtsgebiete:LuftVG, UVPG, HENatG, ForstG
Schlagworte:Änderungsgenehmigung, Betreten von Grundstücken, Betretungsbefugnis, Duldungspflicht, Gestattung von Vorarbeiten, Ermächtigungsgrundlage, ökologische Bestandsaufnahme, Planfeststellungsverfahren, Plausibilitätskontrolle, Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorarbeiten, Zeitpunkt der Gestattung
Leitsatz:Auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 LuftVG können auch solche Vorarbeiten zu einem luftverkehrsrechtlichen Zulassungsverfahren gestattet werden, für die ein Betreten oder Befahren der dafür in Betracht kommenden Grundstücke erforderlich ist.

§ 7 Abs. 1 LuftVG ist eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage auch für Verwaltungsakte, mit denen dem jeweiligen Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten die Pflicht auferlegt wird, ein Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zu dulden. Dies gilt unabhängig davon, ob vor, während oder nach der Erteilung einer Genehmigung nach § 6 LuftVG ein Planfeststellungsverfahren, ein Raumordnungsverfahren oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder durchgeführt wird.

Entscheidend für die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 LuftVG ist allein, dass die Durchführung der Vorarbeiten zeitlich vor einer Antragstellung nach § 6 LuftVG i.V.m. §§ 40, 41 LuftVZO gestattet werden.

§ 7 Abs. 1 LuftVG umfasst sowohl die Gestattung von Vorarbeiten für die erstmalige Genehmigung eines Flugplatzes/Flughafens gemäß § 6 Abs. 1 LuftVG als auch für die Änderung bzw. Erweiterung eines bereits genehmigten Flugplatzes/Flughafens gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG.

Die Prüfung im Rahmen von § 7 Abs. 1 LuftVG, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 6 LuftVG voraussichtlich vorliegen, hat prognostischen Charakter und ist auf eine überschlägige Plausibilitätskontrolle beschränkt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 2 Q 777/01


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