JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 05 / 2001
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| Rechtsgebiete: | VwGO, LadSchlG |
| Schlagworte: | Ladenöffnung, Ladenöffnungszeit, Normenkontrolle, Eilverfahren, Ladenschluß, schwerer Nachteil, Abwägung |
| Leitsatz: | Die Freigabe von fünf Stunden zusätzlicher Ladenöffnungszeiten an einem Wochenende durch eine auf § 16 LadSchlG gegründete Verordnung stellt für einen Beschäftigten im Einzelhandel regelmäßig keinen "schweren Nachteil" dar, der es "dringend gebietet", die Verordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug zu setzen (vgl. VGH Mannheim, vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 - DÖV 1999, 260 = GewA 1999, 172 = NJW 1999, 1569). Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn der Beschäftigte gerade auf Grund der zusätzlichen Arbeitsverpflichtung - z.B. wegen der Kumulation mit Arbeitsleistungen an mehreren aufeinanderfolgenden Samstagen - so gravierend belastet wäre, dass die Grenze des Zumutbaren überschritten wäre. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 NG 1310/01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, AufnahmeG-Hessen, AsylbLG |
| Schlagworte: | Flüchtling, Aufnahme, Kostenerstattung |
| Leitsatz: | 1. Zum Umfang der Darlegungslast eines Landkreises in Bezug auf die von ihm behauptete Verletzung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung und der davon umfassten Finanzhoheit (hier: aufgabenadäquate Finanzausstattung). 2. Die einen Tag nach In-Kraft-Treten der gesetzlich im Einzelnen festgelegten pauschalen Erstattungsbeträge durch Rechtsverordnung vorgenommene rückwirkende Absenkung dieser Kostenpauschalen stellt keine von der Verordnungsermächtigung des § 4 Abs. 5 des Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge gedeckte "Anpassung" dar. 3. Zu den Anforderungen an eine nachvollziehbare Berechnung einer auf § 4 Abs. 5 des Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge gestützten Reduzierung der gesetzlich festgelegten Kostenpauschalen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 N 399/98 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Verfahrensunterbrechung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Massebetroffenheit, Fortsetzungsfeststellungsklage, Amtshaftungsprozess, offensichtliche und zweifelsfreie Aussichtslosigkeit |
| Leitsatz: | Ein im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage geltend gemachter Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterlassung eines Verwaltungsaktes ist mangels Vermögenswertes von vornherein ungeeignet, im Insolvenzverfahren rechtlich zur Masse zu gehören, wenn der beabsichtigte Amtshaftungsprozess, der mit der Fortsetzungsfeststellungsklage vorbereitet werden soll, offenkundig und zweifelsfrei aussichtslos ist. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei führt in einem derartigen Fall nicht zu einer Verfahrensunterbrechung kraft Gesetzes. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 UE 858/94 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 05 / 2001 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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