JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 03 / 2001
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | HPVG |
| Schlagworte: | Personalrat, Wählbarkeit, Beschäftigungszeit |
| Leitsatz: | 1. Die für die Wählbarkeit zum Personalrat gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 HPVG erforderlichen Mindestbeschäftigungszeiten müssen - abgesehen von den für die aktive Wahlberechtigung unschädlichen Sonderfällen - ohne Unterbrechung durch anderweitige Tätigkeiten oder beschäftigungsfreie Zeiten erfüllt sein. 2. Einer sinngemäß erweiternden Auslegung dieser Wahlrechtsvorschrift unter Berücksichtigung der typischen Beschäftigungsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen steht das Gebot der Rechtssicherheit und der Entscheidungsvorrang des Gesetzgebers entgegen. 3. Ein kurzfristige Unterbrechungen überbrückendes Dauerarbeitsverhältnis und damit eine zusammenhängende Mindestbeschäftigungszeit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 HPVG kann nicht wegen einer ununterbrochenen Personalratstätigkeit, sondern allenfalls dann angenommen werden, wenn auf Grund eines übergeordneten Rahmenrechtsverhältnisses oder nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen unter Rechtsmissbrauchsgesichtspunkten ein Wiederbeschäftigungsanspruch besteht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TL 43/01 | |
| Rechtsgebiete: | Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchVO - |
| Schlagworte: | Tennisanlage, Geräuschimmissionen, Altanlagen |
| Leitsatz: | Die Sondervorschriften der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchVO - für Sportanlagen, die vor In-Kraft-Treten der Verordnung baurechtlich genehmigt waren (§ 5 Abs. 4, Nr. 1.3.3 des Anhangs), setzen lediglich voraus, dass die Baugenehmigung für die Sportanlage vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung erteilt wurde, nicht aber, dass die Baugenehmigung bestandskräftig geworden ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 UE 2329/95 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, DSchG, GG, StBauFG |
| Schlagworte: | Abriss, Bekanntmachung, Denkmalschutz, Genehmigung, Hinweis, Konkretisierung, Sanierungsbebauungsplan, Sanierungssatzung, Sanierungsziele |
| Leitsatz: | Der unterlassene Hinweis auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB (vgl. § 143 Abs. 2 Satz 2 BauGB) hat auf die Wirksamkeit der Bekanntmachung einer Sanierungssatzung keinen Einfluss. Sanierungsziele können Vorhaben und Maßnahmen nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auch dann entgegengehalten werden, wenn noch kein Sanierungsbebauungsplan erlassen wurde. Wenn seit Erlass der Sanierungssatzung ein längerer Zeitraum verstrichen ist - hier nahezu 14 Jahre -, setzt dies allerdings voraus, dass die entsprechenden Sanierungsziele auch ohne einem Bebauungsplan hinlänglich konkret festliegen und die Gemeinde die Sanierung nach wie vor vorantreibt. Die verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Beschränkungen der §§ 144, 145 BauGB sind als Bestimmungen des Inhalts und der Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu beurteilen. Die gesetzlich angeordneten Beschränkungen sind Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums im Sinne des Art 14 Abs. 2 GG. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 UE 4145/96 | |
| Rechtsgebiete: | Hess KAG, Entwässerungssatzung d. Stadt Hessisch Lichtenau v. 9.12.1994 i.d. Fassung d. 7. Änderungssatzung v. 14.9.1998 |
| Schlagworte: | Abwasserbeitrag, Anschlußbeitrag, Erneuerungsbeitrag, Globalkalkulation, Altanlieger, Neuanlieger, Schaffungsbeitrag, Kostenüberschreitungsverbot, Vorausleistungen, Einrichtungsbegriff bei leitungsgebundenen Einrichtungen, Zusammenfassung technisch selbständiger Entwässerungssysteme im Gemeindegebiet. |
| Leitsatz: | 1.) Zur Notwendigkeit einer Beteiligung der nach der Planung der Gemeinde künftig noch anschließbaren Grundstücksflächen an dem zu verteilenden Aufwand der Erneuerung einer gemeindlichen Abwassereinrichtung. 2.) Erhebt die Gemeinde auf der Grundlage eines bereits für die endgültige Abrechnung festgelegten Beitragssatzes Vorausleistungen (§ 11 Abs. 10 Hess KAG), so kann die auf unzulässiger Kostenüberdeckung beruhende Fehlerhaftigkeit der endgültigen Beitragssatzregelung nicht dadurch unerheblich werden, daß sich jedenfalls die tatsächlich erhobenen Vorausleistungen auf eine Höhe beschränken, die die Grenze der Kostendeckung nicht überschreitet. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TZ 1697/00 | |
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungen 03 / 2001 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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