JuraForum.de > Urteile > Hessischer Verwaltungsgerichtshof > Verkündungsdatum > 03 / 2001
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | HBO, HDSchG |
| Schlagworte: | Gebäude, Denkmalwürdigkeit, Denkmal, Abbrunch, Genehmigung, Erhaltungszustand, Abwägung, Erhaltungspflicht |
| Leitsatz: | 1. Ein Gebäude kann auch dann denkmalwürdig sein, wenn es sich in einem schlechten Erhaltungszustand befindet. 2. Der schlechte Erhaltungszustand von Gebäuden rechtfertigt es nicht, das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung hinter dem privaten Interesse des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten an ihrem Abriss zurückstehen zu lassen, wenn der schlechte bauliche Zustand der Gebäude und der daraus resultierende erhöhte Kostenaufwand für ihre Instandsetzung im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der ihm durch § 11 HDSchG auferlegten Erhaltungspflicht nicht nachgekommen ist und mit der Behörde getroffene Absprachen zur Abdichtung und Sicherung der Baulichkeiten nicht beachtet hat. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 2331/93 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Schlagworte: | Angola, Versorgungslage, Bürgerkrieg, Erwachsener, Alleinstehender, Männlich |
| Leitsatz: | Ein 33-jähriger alleinstehender Angolaner, der im Ausland zum Bautechniker ausgebildet wurde und neben seiner Muttersprache und portugiesisch die russische, deutsche und spanische Sprache beherrscht, droht auch angesichts der sehr schlechten Versorgungslage in Angola im Falle seiner Abschiebung dorthin nicht sehenden Auges dem Tod oder schweren Gesundheitsverletzungen ausgeliefert zu werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UE 3555/00.A | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO 1977 |
| Schlagworte: | Änderungsplan, Anlagetyp, Bebauungsplan, Einzelhandelsbetrieb mit einer Geschossfläche von mehr als 400 qm, festgesetzter zu erhaltender Baum, Gemeinde, Nichtigkeit, überbaubare Grundstücksfläche |
| Leitsatz: | War ein Bebauungsplan wegen eines Verkündungsfehlers nichtig, so kann ein Änderungsplan, der sich nur zu einzelnen Details textlicher Festsetzungen verhält, von der Nichtigkeit des Ursprungsplans erfasst werden, wenn die Änderungsfestsetzungen in sich keine vollständige planerische Konzeption ergeben, sondern nur einen unvollständigen Torso darstellen würden, den der Plangeber in Kenntnis der Nichtigkeit des Ursprungsplans nicht beschlossen hätte. Werden die (unveränderten) Festsetzungen des Ursprungsplans jedoch erneut in den planerischen Willen des Satzungsgebers aufgenommen und der Änderungsplan sowohl mit den geänderten als auch mit den unveränderten Festsetzungen erneut als Satzung beschlossen und ordnungsgemäß veröffentlicht, so vermag der Umstand, dass es sich nur um geringfügige Änderungen handelt, nicht dazu zu führen, dass der ursprüngliche Veröffentlichungsfehler auf den Änderungsplan durchschlägt (vgl. BVerwG, B. v. 30.09.1992 - BVerwG 4 NB 22.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 70). Die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen in Bebauungsplänen gewährt für sich genommen noch nicht abschließend das Recht, eine bestimmte Fläche tatsächlich zu bebauen. Vielmehr muss gegebenenfalls daneben die festgesetzte Grundflächenzahl, ein Grenzabstand oder ein Gebäudeabstand eingehalten werden. Dementsprechend kann eine festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche nicht bebaut werden, soweit ein festgesetzter zu erhaltender Baum der gewünschten Bebauung entgegensteht. Derartige Festsetzungen sind nicht von vornherein widersprüchlich und daher unverträglich. Einzelfall eines Bebauungsplans, in dem der generelle Ausschluss sonstiger Einzelhandelsbetriebe mit einer Geschossfläche von mehr als 400 qm von § 1 Abs. 9 BauNVO 1977 ausnahmsweise gedeckt ist, weil dadurch unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Gemeinde ein bestimmter Anlagetyp zutreffend gekennzeichnet wird (Nachbarschaftsladen). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 4867/96 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AsylVfG |
| Schlagworte: | Begründung, Bezugnahme, Entscheidungsgründe |
| Leitsatz: | In einem Asylurteil darf jedenfalls dann ergänzend auf die Entscheidungsgründe eines Familienangehörige des Asylbewerbers betreffenden Urteils Bezug genommen werden, wenn die beiden Verfahren zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung verbunden und die Familienangehörigen durch denselben Bevollmächtigten vertreten waren und diesem beide Urteile gleichzeitig zugestellt wurden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 UZ 602/01.A | |