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JuraForum.deUrteileHessischer VerwaltungsgerichtshofVerkündungsdatum01 / 2000 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungen 01 / 2000



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 1206/96 vom 19.01.2000

Rechtsgebiete:BauGB, AO-1977, HGO
Schlagworte:Beanstandung, Aufhebung, Gemeindevorstand, Stundung, Vorteil, Erschließungsbeitrag, Zweiterschließung, Eckgrundstück, Ermäßigung, Billigkeit, Unbillige Härte, Erhebliche Härte, Kommunalaufsicht, Rücknahme
Leitsatz:Die Zweiterschließung eines bereits durch eine Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücks durch eine weitere Erschließungsanlage stellt keine "unbillige Härte" i.S.d. § 135 Abs. 2 und 3 BauGB oder "erhebliche Härte" i.S.v. § 222 AO für den Beitragsschuldner dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1206/96



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 TZ 3149/99 vom 18.01.2000

Rechtsgebiete:GG, BBesG
Schlagworte:Beförderung, Auswahlverfahren, Dienstpostenbewertung, Verfahrensmangel
Leitsatz:1. Das Unterbleiben einer Dienstpostenbewertung vor der Zuordnung freier höherwertiger Planstellen zu bestimmten Dienstposten stellt im Rahmen eines Beförderungsauswahlverfahrens einen Verfahrensmangel dar.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen das Bewerbungsverfahrensrecht trotz fehlender Dienstpostenbewertung im Ergebnis nicht verletzt ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TZ 3149/99

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TZ 4278/99 vom 11.01.2000

Rechtsgebiete:KWG
Schlagworte:Bürgermeisterwahl, Unregelmäßigkeit
Leitsatz:Ein Bürgermeisterkandidat, der bei seiner Wahlwerbung falsche Angaben über seinen Familienstand macht, verstößt dadurch gegen seine Wahrheitspflicht, denn hinsichtlich des Familienstandes müssen von Wahlbewerbern zutreffende Angaben erwartet werden. Ein solcher Verstoß kann als Unregelmäßigkeit beim Wahlverfahren zur Ungültigkeit der Wahl führen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TZ 4278/99

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 UE 5098/96 vom 10.01.2000

Rechtsgebiete:AWG, EGV
Schlagworte:Negativattest, Genehmigung, Flugzeug, Iran, Ausfuhr, Beschränkung, Genehmigung
Leitsatz:Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung verstoßen nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere nicht gegen Art. 113 a.F. des EG-Vertrages bzw. jetzt Art. 133 der Neufassung des EG-Vertrages (BGBl. 1998 II S. 387).

Sollen Teile für militärisch genutzte Flugzeuge in den Iran geliefert werden, so bedarf die Lieferung einer Ausfuhrgenehmigung. Für den Erlass eines "Nullbescheids über die Ausfuhrgenehmigungsfreiheit" von Fahrwerksteilen eines Flugzeugs kommt als statthafte Klageart die Verpflichtungsklage in Betracht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 UE 5098/96


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