Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 30.09.2003, Aktenzeichen: 11 UE 1716/00 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 11 UE 1716/00

Urteil vom 30.09.2003


Leitsatz:§ 17 Abs. 3 Nr. 4 b der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen enthält keine Regelung über die Anerkennung einer Kindererziehungszeit, sondern eine auf weibliche Mitglieder beschränkte, in rechtsfehlerfreier Weise auf Gesichtspunkte des Mutterschutzes zurückgreifende Anrechnung einer Zusatzzeit von einem Jahr nach der Geburt eines lebenden Kindes als Ausgleich für die mit der Geburt des Kindes verbundenen beruflichen und familiären Belastungen und Nachteile. Für eine Ausweitung dieser Vergünstigung auf den Vater des Kindes ist auch mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG und das Verfassungsgebot nach Art. 6 Abs. 1 GG kein Raum.
Rechtsgebiete:GG, SGB VI, Satzung Versorgungswerk Rechtsanw. Hessen
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1, GG Art 6 Abs. 1, SGB VI § 56 Abs. 2 S. 3, Satzung Versorgungswerk Rechtsanw. Hessen § 17 Abs. 3 Nr. 4 b,
Stichworte:Kindererziehungszeit, Mutterschutz, Rechtsanwaltsversorgung, Zusatzzeit,
Verfahrensgang:VG Frankfurt 12 E 2401/97 (V) vom 08.09.1999

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Urteil vom 30.09.2003, Aktenzeichen: 11 UE 1716/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HESSISCHER-VGH - 30.09.2003, 11 UE 1716/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum