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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 29.11.2001, Aktenzeichen: 8 UE 3800/00 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 8 UE 3800/00

Urteil vom 29.11.2001


Leitsatz:1. Die vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 78 Abs. 2 HV aufgestellten Grundsätze zum Verständnis des Begriffs der "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren" und zu den Anforderungen an die Erheblichkeit und Kausalität eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis sind auf die kommunalrechtliche Vorschrift des § 50 Nr. 2 KWG für die Überprüfung von Direktwahlen von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten nicht übertragbar.

2. Eine unzulässige Wahlbeeinflussung kann auch durch pflichtwidrige amtliche Verhaltensweisen begangen werden, die ihrer Art nach keinen Bezug zur Wahl haben, wenn sie inhaltlich dazu bestimmt und geeignet sind, die Wählerwillensbildung parteiergreifend und chancenbeeinträchtigend zu beeinflussen.

3. Wenn solche amtlichen Verhaltensweisen in einem mehrfachen pflichtwidrigen Unterdrücken verschiedener wahlrelevanter Tatsachen liegen, ist zu prüfen, welchen Einfluss es auf die Willensbildung der Wähler gehabt hätte, wenn alle bis zum Abschluss der Wahl unterdrückten Tatsachen bekannt geworden wären.

4. In einem solchen Fall ist die Wiederholung der Wahl nach § 50 Nr. 2 KWG anzuordnen, wenn die Möglichkeit nicht ganz fernliegt, dass das Bekanntwerden der unterdrückten Tatsachen das Wahlergebnis beeinflusst hätte. Diese Feststellung kann nicht theoretisch-abstrakt, sondern nur in einer an den konkreten Verhältnissen des jeweiligen Wahlkampfs und an den Stimmverhältnissen der Wahl ausgerichteten Betrachtung auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung getroffen werden.
Rechtsgebiete:GG, HV, KWG
Vorschriften:GG Art. 28 Abs. 1, HV Art. 78 Abs. 2, KWG § 50 Nr. 2,
Stichworte:Oberbürgermeister-Direktwahl, Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren, unzulässige amtliche Wahlbeeinflussung, Neutralitätspflicht gemeindlicher Organe, gerichtlicher Prüfungsrahmen, pflichtwidrige Unterdrückung wahlrelevanter Umstände, Wahlbezug, Erheblichkeits- und Kausalitätsprüfung,
Verfahrensgang:VG Frankfurt am Main 7 E 2303/98 (2) vom 18.06.1999

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