Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 29.03.2007, Aktenzeichen: 4 UE 1287/06 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 4 UE 1287/06

Urteil vom 29.03.2007


Leitsatz:Eine gemäß § 87 Abs. 4 HBO 1993 in einen Bebauungsplan aufgenommene Gestaltungssatzung bedarf hinsichtlich der Festsetzung der zulässigen Dachfarbe keiner Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie keiner ausdrücklichen Begründung.

Eine solche Gestaltungssatzung unterliegt auch nicht dem bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebot.

Die Ermächtigungsnorm des § 87 Abs. 1 Nr. 1 HBO 1993 macht die Festlegung der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen davon abhängig, dass diese zur Durchführung baugestalterischer Absichten erforderlich ist.

Einzelfall einer Gestaltungssatzung, die ihre Gestaltungsziele verfehlt, daher nicht sachgemäß ist und deshalb von der Satzungsermächtigung nicht gedeckt wird.
Rechtsgebiete:BauGB 1993, GG, HBO 1993
Vorschriften:BauGB 1993 § 1 Abs. 6, BauGB 1993 § 9 Abs. 4, GG Art. 14 Abs. 1, HBO 1993 § 87 Abs. 1 Nr. 1, HBO 1993 § 87 Abs. 4,
Stichworte:Abwägungsgebot, Bebauungsplan, Dachfarbe, Ermächtigungsnorm, Gestaltungssatzung,
Verfahrensgang:VG Kassel 2 E 2411/03 vom 22.09.2005

Volltext

Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Urteil vom 29.03.2007, Aktenzeichen: 4 UE 1287/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "HESSISCHER-VGH - 29.03.2007, 4 UE 1287/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum