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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 26.05.2008, Aktenzeichen: 4 UE 1626/06 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 4 UE 1626/06

Urteil vom 26.05.2008


Leitsatz:Anders als bei der Verletzung bauplanungsrechtlicher Vorschriften ist bei der Verletzung der bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, die einen unmittelbaren Bezug zu den Nachbargrundstücken haben, die tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn in Belangen, deren Schutz die Abstandsvorschriften dienen, indiziert und die Verletzung seiner Rechte regelmäßig zu bejahen; nur bei Hinzutreten günstiger Umstände kann eine tatsächliche Beeinträchtigung ausnahmsweise verneint werden (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 - BRS 62 Nr. 209).

Maßstab für die Annahme einer Bagatellabweichung von einer erteilten Baugenehmigung.
Rechtsgebiete:HBO
Vorschriften:HBO § 6, HBO § 68 Abs. 3, HBO § 72 Abs. 1 S. 1,
Stichworte:Bagatellabweichung, Carport, Nachbar, Nachbarzustimmung, tatsächliche Beeinträchtiung, Terrassennutzung,
Verfahrensgang:VG Wiesbaden, 3 E 2312/04(4) vom 14.07.2005

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