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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 26.04.2002, Aktenzeichen: 9 UE 1508/99.A 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 9 UE 1508/99.A

Urteil vom 26.04.2002


Leitsatz:1. Alle Personen mit mindestens einem eritreisch-stämmigen Elternteil besitzen nach Art. 3 der Verfassung der seit 1993 unabhängigen Republik Eritrea die eritreische Staatsangehörigkeit. Diese Personen sind jedenfalls seit Ausbruch des eritreisch-äthiopischen Grenzkrieges im Mai 1998 nicht mehr (zugleich) äthiopische Staatsangehörige.

2. Zeugen Jehovas haben in Eritrea wegen ihrer Zugehörigkeit zu dieser Glaubensgemeinschaft nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit politischer Verfolgung zu rechnen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Bestrafung von Zeugen Jehovas wegen Verweigerung des Wehrdienstes.

3. Die Verweigerung der von im Ausland lebenden eritreischen Staatsangehörigen für eine Rückkehr in ihr Heimatland geforderten Einreisegenehmigung stellt keine politische Verfolgung dar.
Rechtsgebiete:GG, AsylVfG, AuslG
Vorschriften:GG Art. 16 a Abs. 1, AsylVfG § 26 a, AsylVfG § 27 Abs. 1, AsylVfG § 28, AuslG § 51 Abs. 1,
Stichworte:Äthiopien, Einreiseverweigerung, Eritrea, Staatsangehörigkeit, Wehrdienstverweigerung, Zeugen Jehovas,
Verfahrensgang:VG Kassel 1 E 4198/93.A(2) vom 19.03.1997

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