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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 26.02.2003, Aktenzeichen: 5 UE 46702 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 5 UE 46702

Urteil vom 26.02.2003


Leitsatz:Der Anspruch auf Verlängerung der Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG hängt auch nach § 15 Abs. 3a BAföG in der Fassung des Ausbildungsförderungsreformgesetzes vom 14. März 2001 von der Prognose ab, ob der Auszubildende innerhalb des als angemessen zu betrachtenden Verlängerungszeitraums zur Abschlussprüfung zugelassen wird und während der anschließenden Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG die Ausbildung abschließen kann.
Rechtsgebiete:BAföG
Vorschriften:BAföG § 15 Abs. 3, BAföG § 15 Abs. 3a, BAföG § 15a Abs. 3,
Stichworte:Verlängerung der Förderungshöchstdauer, schwerwiegender Grund, Besuch von Sprachkursen, Studienerfolgsprognose, Studienabschlussförderung,
Verfahrensgang:VG Gießen 3 E 1080/01 vom 09.01.2002

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