JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Urteil vom 23.04.2001, Aktenzeichen: 4 UE 4782/96
| Leitsatz: | Werden in Hessen in Wohnhäusern die Vorschriften des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes nicht eingehalten, so liegt notwendigerweise auch ein Verstoß gegen § 46 Abs. 1 HBO 1993 vor. Denn das Wohnungsaufsichtsgesetz enthält die Mindesterfordernisse für die Wahrung gesunder Wohnverhältnisse. Aufenthaltsräume, in denen aufgrund der Belegungsdichte gesunde Wohnverhältnisse nicht gewahrt sind, besitzen keine für ihre Benutzung ausreichende Wohnfläche. Während die Unterbringung in einer Unterkunft lediglich der Befriedigung eines vorübergehenden Unterkunftsbedarfs dient, ist für das Wohnen im bauordnungsrechtlichen wie im bauplanungsrechtlichen Sinn eine auf Dauer angelegte selbständige Haushaltsführung kennzeichnend. Demgegenüber wird die Unterbringung in einer Unterkunft durch gleichzeitige Betreuung, Aufsicht, Pflege oder Anleitung geprägt. |
| Rechtsgebiete: | HBO 1993, HWoAufG |
| Vorschriften: | HBO 1993 § 46 Abs. 1, HWoAufG § 7, |
| Stichworte: | Aufenthaltsraum, Belegungsdichte, Benutzung, Unterkunft, Wohnung, Wohnfläche, gesunde Wohnverhältnisse, |
| Verfahrensgang: | VG Gießen 1 E 29/95 (4) vom 15.10.1996 |
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