JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Urteil vom 15.02.2001, Aktenzeichen: 4 UE 1481/96
| Leitsatz: | Ein Grundeigentümer verliert die Rechtsposition des Bestandsschutzes, die sich zu seinen Gunsten aus einer früheren Rechtslage ergibt, nicht sofort bei faktischer Beendigung der ursprünglichen Nutzung. Ihm ist vielmehr zum Schutze seines Vertrauens in den Fortbestand einer bisher erreichten Rechtsposition je nach den konkreten Umständen eine gewisse Zeitspanne einzuräumen, innerhalb deren Bestandsschutz nachwirken kann und damit er Gelegenheit erhält, an den früher rechtmäßigen Zustand anzuknüpfen. Der Bestandsschutz dauert fort, solange die Verkehrsauffassung eine Wiederaufnahme der aufgegebenen Nutzung erwartet. Dies ist im ersten Jahr ohne Weiteres der Fall, im zweiten Jahr besteht die im Einzelfall widerlegbare Regelvermutung für eine mögliche Wiederaufnahme der Nutzung, während sich nach Ablauf von zwei Jahren die Vermutung umkehrt. Die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie fordert nicht, vage Vorstellungen über eine Rückkehr zu einer privilegierten Nutzung zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 - NVwZ-RR 1996, S. 483). |
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, HBO 1993 |
| Vorschriften: | GG Art. 14, BauGB § 35, HBO 1993 § 78 Abs. 1, |
| Stichworte: | Bestandsschutz, Beseitigung, Nutzung, Verkehrsauffassung, Wiederaufnahme, |
| Verfahrensgang: | VG Gießen 1 E 994/93 vom 27.02.1996 |
Um den Volltext vom HESSISCHER-VGH – Urteil vom 15.02.2001, Aktenzeichen: 4 UE 1481/96 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"HESSISCHER-VGH - 15.02.2001, 4 UE 1481/96" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum