JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Urteil vom 11.12.2000, Aktenzeichen: 9 UE 2200/98.A
| Leitsatz: | 1. Die derzeitige katastrophale Versorgungslage in Äthiopien begründet für eine alleinstehende junge Frau, die als Jugendliche aus Äthiopien geflohen ist und die über kein eigenes Vermögen und in Äthiopien über keinen familiären Rückhalt mehr verfügt, im Falle einer Rückkehr nach Äthiopien eine konkrete Gefahr für Leib und Leben. 2. In diesem Fällen ist Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren. |
| Rechtsgebiete: | GG, AuslG, EMRK |
| Vorschriften: | GG Art. 16 A, AuslG § 53 Abs. 4, AuslG § 53 Abs. 6, EMRK Art. 3, EMRK Art. 8, |
| Stichworte: | Abschiebungsschutz, Abschiebungshindernis, Äthiopien, |
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