JuraForum.de > Urteile > HESSISCHER-VGH > Urteil vom 11.02.2003, Aktenzeichen: 2 A 1569/01
| Leitsatz: | 1. Zur Neuordnung der An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Frankfurt am Main mit Wirkung vom 19. April 2001 (hier: Taunus-Routen). 2. Der Organisationserlass des (damaligen) Bundesministeriums für Verkehr vom 13. November 1992 in der Fassung der Änderung vom 7. Juli 1993 ist rechtswidrig, soweit er die Verantwortung für den fachlichen Inhalt von Rechtsverordnungen über die Festlegung von Flugverfahren allein der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH überträgt und dem Luftfahrt-Bundesamt die Prüfung der Rechtsförmlichkeit vorbehält. 3. Bei der Festlegung von Flugverfahren durch Rechtsverordnung sind auch Lärmschutzbelange in die planerische Abwägung einzustellen, die unterhalb der (fachplanerischen) Zumutbarkeits- bzw. Erheblichkeitsschwelle liegen. 4. Die besonderen topographischen Bedingungen in einem Untersuchungsraum sind in die Abwägung einzustellen, wenn die mit zunehmender Flughöhe sonst eintretende Lärmminderung durch einen erheblichen Anstieg des Geländes neutralisiert oder zumindest deutlich relativiert wird. 5. Die Feststellung der Rechtswidrigkeit und rechtsverletzenden Wirkung eines durch Rechtsverordnung festgesetzten Flugverfahrens kann mit der Maßgabe ausgesprochen werden, dass es die Kläger für einen Übergangszeitraum zu dulden haben, wenn sonst die Gefahr besteht, dass eine spontane Umverteilung der Flüge zu einer Mehrbelastung von Gebieten führt, die schon jetzt bis an die Grenze der Unzumutbarkeit betroffen sind, oder gar die Sicherheit des Flugverkehrs beeinträchtigen wird. 6. Die Praxis der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, für Flüge oberhalb 5.000 ft (GND) Flugverkehrskontrollfreigaben zu erteilen, die einen Direktflug zu dem Zielpunkt neben den vorgesehenen Flugrouten zulassen, unterliegt zumindest dann erheblichen rechtlichen Bedenken, wenn diese "Directs" nach Häufigkeit und Bündelung ein "faktisches Flugverfahren" entstehen lassen. |
| Rechtsgebiete: | LuftVG, LuftVO |
| Vorschriften: | LuftVG § 27c, LuftVG § 29b, LuftVG § 32 Abs. 1, LuftVG § 32 Abs. 3, LuftVO § 27a, |
| Stichworte: | Flugrouten, Flugverfahren, Abwägungsgebot, Lärm unterhalb der fachplanerischen Zumutbarkeitsschwelle, topographische Bedingungen, Directs, faktische Flugverfahren, |
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