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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 08.11.2007, Aktenzeichen: 3 N 3067/06 

HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 3 N 3067/06

Urteil vom 08.11.2007


Leitsatz:Den Anforderungen der materiellen Konkordanz zwischen regionalplanerischen Zielfestlegungen und bauleitplanerischen Festsetzungen ist auch dann genügt, wenn diese im Laufe des gerichtlichen Verfahrens durch Einholung einer Abweichungsentscheidung hergestellt wird.

Maßgeblicher Zeitpunkt der Herstellung materieller Konkordanz mit den Zielen der Raumordnung ist zumindest im Fall einer nachträglich erfolgten Zielanpassung der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor Gericht.
Rechtsgebiete:BauGB, HLPG, VwGO
Vorschriften:BauGB § 1 Abs. 4, HLPG § 12, VwGO § 47,
Stichworte:Abweichung, Anpassung, Ausnahme, Materielle Konkordanz, Regionalplan Mittelhessen, Ziele der Raumordnung,

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