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JuraForum.deUrteileHESSISCHER-VGHUrteil vom 08.07.2004, Aktenzeichen: 3 N 2094/03 



HESSISCHER-VGH – Aktenzeichen: 3 N 2094/03

Urteil vom 08.07.2004


Leitsatz:Wendet sich ein Antragsteller gegen einen an sein Wohngrundstück im allgemeinen Wohngebiet angrenzenden Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt und keine Vorgaben hinsichtlich der inneren Erschließung des Plangebietes enthält, ist der Normenkontrollantrag in der Regel zulässig.

Die Möglichkeit der Einsichtnahme von den im Plangebiet zulässigen 3-geschossigen Gebäuden auf das Wohngrundstück des Antragstellers, befürchtete Lichteinwirkungen und eine geltend gemachte optische Erdrückung des Wohngebäudes sowie der Erhalt der "schönen Aussicht" in Ortsrandlage sind in der Regel außerhalb der landesrechtlichen Abstandsvorschriften keine abwägungserheblichen privaten Belange.
Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Vorschriften:BauGB § 1 Abs. 6, VwGO § 47 Abs. 1,
Stichworte:Abwägung, Aussicht, Bebauungsplan, Einblick, Erdrückung, Lichteinwirkungen, Lärm, Normenkontrollantrag, Verkehrsbelastung, Zulässigkeit,

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